Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine private oder freie Bildungseinrichtung betreiben, können Sie eine Bescheinigung beantragen, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach, dass Ihre Einrichtung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Die Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie Unterricht anbieten, der dem Schul- und Bildungszweck dient. Hierzu zählen Schulunterricht, Hochschulunterricht, Aus- oder Fortbildung oder berufliche Umschulung. Auch Nachhilfe oder andere allgemeinbildende Angebote können darunterfallen.