Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer für freie Bildungseinrichtungen beantragen

Sie betreiben eine private oder freie Bildungseinrichtung und möchten von der Umsatzsteuer befreit werden? Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie eine solche Bescheinigung beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine private oder freie Bildungseinrichtung betreiben, können Sie eine Bescheinigung beantragen, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach, dass Ihre Einrichtung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.



Die Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie Unterricht anbieten, der dem Schul- und Bildungszweck dient. Hierzu zählen Schulunterricht, Hochschulunterricht, Aus- oder Fortbildung oder berufliche Umschulung. Auch Nachhilfe oder andere allgemeinbildende Angebote können darunterfallen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie betreiben eine staatlich anerkannte oder nach dem Landesrecht erlaubte private oder freie Bildungseinrichtung oder
  • Sie haben eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, dass Sie Unterricht anbieten, der unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dient.

Benötigte Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Zeugnisse/Qualifikationsnachweise der eingesetzten Lehrpersonen
  • Lehrpläne
  • Raumpläne
  • Angaben zur Trägerschaft und Rechtsform der Einrichtung (zum Beispiel Vereinsregisterauszug, Handelsregisterauszug, Satzung)

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf werden weitere Unterlagen von Ihnen angefordert.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Umsatzsteuerbefreiung.
  • Erfüllen Sie die Vorrausetzungen nicht, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Dauer

Die Dauer der Bearbeitung richtet sich nach dem Umfang der eingereichten Unterlagen. 

Gebühren

Die Gebühren betragen zwischen 50 EUR und 2.500 EUR und richten sich nach dem Verwaltungsaufwand. 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

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Suchwörter: Umsatzsteuerbefreiung Umsatzsteuergesetz Umsatzsteuerbefreiung Bildungseinrichtung

Letzte Aktualisierung: 11.10.2026