Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Fachkraft aus einem Nicht-EU-Land einstellen möchten, können Sie ein beschleunigtes Verfahren nutzen, um die Einreise der Fachkraft nach Deutschland zu erleichtern.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich an ausländische Personen, die nach Deutschland kommen möchten, um:
- eine Berufsausbildung oder betriebliche Weiterbildung zu machen,
- ihre ausländischen Berufsqualifikationen anerkennen zu lassen,
- als Fachkraft mit einer Berufsausbildung zu arbeiten,
- als Fachkraft mit akademischer Ausbildung zu arbeiten,
- als hochqualifizierte Fachkraft mit akademischer Ausbildung zu arbeiten oder
- eine andere qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen. Auch Familienangehörige, die innerhalb von sechs Monaten nach der Fachkraft einreisen, können von diesem Verfahren profitieren.
Das beschleunigte Verfahren ist freiwillig. Die Fachkraft muss Sie zur Einleitung des beschleunigten Verfahrens bevollmächtigen. Auch wenn Sie das beschleunigte Verfahren nutzen, gibt es keine Garantie, dass die Fachkraft ein Visum erhält.
Folgende Punkte werden im beschleunigten Verfahren innerhalb kürzerer Zeiträume als üblich geprüft und bearbeitet:
- Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für die Einreise
- Anerkennung des ausländischen Berufs- oder Hochschulabschlusses
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit