Beschreibung der Leistung
Ein Arbeitgeber kann in Vollmacht einer im Ausland befindlichen Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a Aufenthaltsgesetz) beantragen.
Prüfung innerhalb verkürzter Fristen:
- aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für Einreise
- Anerkennung ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss
- Einholung Zustimmung Bundesagentur für Arbeit
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird Vorabzustimmung erteilt:
- Fachkraft erhält innerhalb von 3 Wochen Termin bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (für Beantragung Visum)
- weitere 3 Wochen bis Ausstellung Visum
- Einreise von Familienmitgliedern möglich, wenn zeitgleich oder im zeitlichen Zusammenhang (innerhalb von 6 Monaten)