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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten

Tote Tiere und bestimmte tierische Nebenprodukte müssen durch einen Betrieb für die Tierkörperbeseitigung entsorgt werden.
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Beschreibung der Leistung

Tote Tiere (Haus-, Heim-, Zoo-, Zirkus- und unter besonderen Umständen auch Wildtiere) und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie zum Beispiel Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
 
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und wird von den jeweils beauftragten Betrieben durchgeführt. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen. Daher müssen tote Tiere und bestimmte tierische Bestandteile einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb für Tierkörperbeseitigung zugeführt werden. Auch Küchen- und Speiseabfälle aus Gastronomie und Großküchen, die tierische Bestandteile (zum Beispiel Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich, europaweit einheitlich geregelten Beseitigung.
 
Tote Tiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
 
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
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Informationen

Voraussetzungen

  • Gewerbeanmeldung auf dem Gebiet der FHH
  • Weitere Voraussetzungen variieren je nach Art der Tätigkeit und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Benötigte Unterlagen

  •  Antrag
  • Auszug Gewerberegister
  • Pläne der Anlagen / Betriebe, die zugelassen werden
  • Für bestimmte Anlagen oder Betriebe werden weitere Unterlagen benötigt, die im Antragsverfahren mitgeteilt werden

Zu Beachten

Keine

Fristen

Über die Tätigkeit ist die zuständige Behörde vor der Aufnahme zu informieren.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der zuständigen Stelle
  • Prüfung der Unterlagen
  • Vor-Ort-Kontrolle der Anlagen/Betriebe
  • Zulassung des Betriebs oder der Anlage inkl. Vergabe einer Zulassungsnummer

Dauer

Der Prüfaufwand ist je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich.

Gebühren

Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 18.01.2025