Beschreibung der Leistung
Wirbeltiere der besonders geschützten Arten unterliegen der Meldepflicht. Wenn Sie Halter besonders geschützter Wirbeltierarten sind, müssen Sie dies bei Beginn der Haltung der zuständigen Behörde anzeigen (melden) und die Anzahl der Tiere (Bestand) benennen. Nach der Bestandsanzeige müssen Sie jeden Zugang und Abgang (Bestandsänderung) sowie deren Kennzeichnung, schriftlich mitteilen. Ebenso müssen Sie eine Verlegung des Standortes der besonders geschützten Wirbeltiere anzeigen.