Beschreibung der Leistung
Als Betreiberin oder Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz haben Sie einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen wegen der
- von den Anlagen ausgehenden Emissionen,
- technischen Probleme der Emissionsbegrenzung oder
- Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorzurufen
erforderlich ist.
Als Betreiberin oder Betreiber zeigen Sie die Bestellung des Immissionsschutzbeauftragten und die Bezeichnung seiner Aufgaben sowie Veränderungen in seinem Aufgabenbereich und dessen Abberufung der zuständigen Stelle unverzüglich an.
Hierbei fügen Sie Unterlagen bei, die belegen, dass der Immissionsschutzbeauftragte die Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.