Beschreibung der Leistung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll und in welchem Umfang, falls Sie aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter dazu nicht mehr selbst in der Lage sind.
Eine Betreuungsverfügung wird wirksam, wenn das Betreuungsgericht entscheidet, dass Sie einen rechtlichen Betreuer brauchen. Das Gericht versucht dabei, Ihre in der Betreuungsverfügung festgelegten Wünsche zu berücksichtigen.
Um Ihre Betreuungsverfügung rechtsgültig zu machen, sollten Sie sie schriftlich verfassen und mit Angabe von Ort und Datum unterschreiben. Sie können die Betreuungsverfügung auch von der zuständigen Stelle öffentlich beglaubigen lassen. Diese Beglaubigung ersetzt zwar nicht in allen Fällen eine notarielle Beurkundung, erhöht aber die Akzeptanz Ihrer Unterschrift.