Hamburg.deHamburg ServiceBetreuungsverfügung beglaubigen lassenBezirksamt Altona

Bezirksamt Altona

Betreuungsverfügung beglaubigen lassen

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Sie können sich die Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen lassen.

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Beschreibung der Leistung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll und in welchem Umfang, falls Sie aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter dazu nicht mehr selbst in der Lage sind.
Eine Betreuungsverfügung wird wirksam, wenn das Betreuungsgericht entscheidet, dass Sie einen rechtlichen Betreuer brauchen. Das Gericht versucht dabei, Ihre in der Betreuungsverfügung festgelegten Wünsche zu berücksichtigen.
Um Ihre Betreuungsverfügung rechtsgültig zu machen, sollten Sie sie schriftlich verfassen und mit Angabe von Ort und Datum unterschreiben. Sie können die Betreuungsverfügung auch von der zuständigen Stelle öffentlich beglaubigen lassen. Diese Beglaubigung ersetzt zwar nicht in allen Fällen eine notarielle Beurkundung, erhöht aber die Akzeptanz Ihrer Unterschrift.

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Personalausweis
Schriftliche abgefasste und unterschriebene Betreuungsverfügung

Zu Beachten

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorab festlegen, wer im Falle einer rechtlichen Betreuung für Sie verantwortlich sein soll. Für den Fall, dass Sie aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, können Sie bestimmen, in welchen Bereichen (zum Beispiel Gesundheitsangelegenheiten, Vermögensangelegenheiten oder Aufenthaltsbestimmungsrecht) Ihre Betreuung erfolgen soll und Ihre Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich Ihrer Betreuung und Lebensgestaltung festlegen.
Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein. Holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.
Zudem beraten oft auch Krankenhaus- und Altenheimsozialdienste über Betreuungsverfügungen.
Die Bundesnotarkammer führt ein zentrales Vorsorgeregister, in dem Sie alle Daten hinterlegen können (www.vorsorgeregister.de).

Fristen

Keine.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen zu dem Termin mit.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beglaubigt Ihre Unterschrift.

Dauer

Die Beglaubigung dauert in etwa 30 Minuten.

Wenn Sie sich vorab beraten lassen möchten, planen Sie ungefähr 1 Stunde für den Termin ein.

Gebühren

Keine.

Rechtsbehelf

Keine.

Rechtsgrundlage

§ 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Altona

Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz
Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht, Pflege ohne Zwang

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Suchwörter: Vorsorgevollmacht

Letzte Aktualisierung: 04.10.2024