Beschreibung der Leistung
Wenn es einen Notstand in der Arzneimittelversorgung gibt, weil nicht genügend Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung vorhanden sind, können Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Apotheke eine Erlaubnis für den Betrieb einer Zweigapotheke beantragen. Diese Zweigapotheken haben geringere räumliche Anforderungen als normale Apotheken, die jedoch gesetzlich festgelegt sind.
Zweigapotheken müssen von einer Person mit entsprechender Genehmigung verwaltet werden.
Sie dürfen nur eine Zweigapotheke betreiben.