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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

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Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebserlaubnis für eine Zweitapotheke erhalten.

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Beschreibung der Leistung

Wenn es einen Notstand in der Arzneimittelversorgung gibt, weil nicht genügend Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung vorhanden sind, können Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Apotheke eine Erlaubnis für den Betrieb einer Zweigapotheke beantragen. Diese Zweigapotheken haben geringere räumliche Anforderungen als normale Apotheken, die jedoch gesetzlich festgelegt sind.

Zweigapotheken müssen von einer Person mit entsprechender Genehmigung verwaltet werden.
Sie dürfen nur eine Zweigapotheke betreiben.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Es liegt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung vor.
  • Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Apotheke in der Nähe der Geschäftsräume der geplanten Zweigapotheke.

Benötigte Unterlagen

  • Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
  • Besitz der deutschen Approbation als Apotheker oder Apothekerin
  • Lebenslauf
  • ärztliches Gesundheitszeugnis
  • Führungszeugnis Belegart 0
  • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
  • Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen

Zu Beachten

Keine.

Fristen

Reichen Sie den Antrag mindestens 2 Monate vor der geplanten Eröffnung der Zweigapotheke ein. Spätestens 2 Wochen vor der Eröffnung müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.



Sie erhalten die Erlaubnis zum Betrieb der Zweigapotheke für die Dauer von 5 Jahren. Sie können die Erlaubnis anschließend erneut beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle besichtigt die Betriebsräume und prüft die Voraussetzungen.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitung nimmt in der Regel 4 bis 8 Wochen in Anspruch.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand.

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Pharmazie II

Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14.30 Uhr, kein Publikumsverkehr, nur telefonische Beratung

An das Postfach 30 28 22 kann nur Post gesendet werden. Pakete senden Sie bitte stattdessen an die Billstraße 80, 20539 Hamburg.

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Letzte Aktualisierung: 02.12.2024