Voraussetzungen
Wer sich selbst bewerben oder eine engagierte Person für den Preis vorschlagen möchte, sollte vier Bewerbungskriterien beachten:
1. Das Engagement muss freiwillig und unentgeltlich sein.
2. Das Engagement-Projekt muss in Hamburg stattfinden.
3. Das Engagement-Projekt darf nicht älter als drei Jahre sein. Aktuell ist der Stichtag der 1. April 2021.
4. Das Engagement muss zur Verbesserung der Lebensqualität anderer Menschen beitragen und sich durch besonders innovatives Wirken auszeichnen.
Benötigte Unterlagen
Die Vorschläge zur Auszeichnung sind auf einem der beiden Bewerbungsformulare in der Kategorie Einzelpreis oder Gruppenpreis einzureichen und zu begründen. Eigen- oder Fremdbewerbungen sind gleichermaßen möglich. Die Bewerbungsunterlagen stehen ausschließlich während der Bewerbungsfrist auf den Webseiten zum Annemarie Dose Preis zum Download zur Verfügung. Diese können durch Videos, Bilder, Broschüren u.ä. ergänzt werden.
Zu Beachten
Bei der Vergabe des Preises sollen möglichst viele Bereiche der Hamburger Engagementlandschaft in den Blick genommen werden. Preisträgerin oder Preisträger der beiden Gruppenpreise in Höhe von je 3.000 Euro können eine juristische Person (zum Beispiel eingetragene Vereine etc.) oder mehrere natürliche Personen sein, die sich freiwillig und unentgeltlich engagieren, in Hamburg tätig sind und maximal drei Jahre vor dem Bewerbungsstart des jeweiligen Verleihungsjahres mit dieser Arbeit begonnen haben. Zusätzlich wird eine Einzelperson für ihr ehrenamtliches Engagement mit einem Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro geehrt, welches zur Finanzierung einer Fortbildung dient. Die zu ehrenden Personen müssen durch ihr freiwilliges Engagement zur Verbesserung der Lebenslagen von Menschen beitragen und sich dabei durch ein besonders innovatives Wirken hervorheben.
Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch ein unabhängiges achtköpfiges Preisrichterkollegium unter dem Vorsitz der Senatorin der Sozialbehörde. Die Auszeichnung erfolgt auf Empfehlung dieser Jury, die jedes Jahr auf den Webseiten der Behörde namentlich vorgestellt wird.
Zuständig für die Koordination und Abwicklung der Preisverleihung ist in der Sozialbehörde das Referat zur Förderung des freiwilligen Engagements.
Fristen
Im Jahr 2024 beginnt die Bewerbungsfrist am 03. April und endet voraussichtlich am 02. Mai.