Beschreibung der Leistung
BAföG ist die Abkürzung für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können.
Das BAföG ermöglicht es jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren.
Sie bekommen die Förderung für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung.
Die Förderung erhalten Sie zur Finanzierung:
- Ihres Schulbesuchs ab der 10. Klasse
- Ihrer Hochschulausbildung oder
- unter bestimmten Voraussetzungen für ein vorgeschriebenes Praktikums im Rahmen Ihres Schulbesuchs oder Ihres Hochschulstudiums.
- Ihrer Fortbildungen auf dem zweiten Bildungsweg (zum Beispiel Abendgymnasien, Kollegs und höhere Fachschulen)
- Ihres Studiums, Ihrer schulische Ausbildung oder Ihres Praktikums im Ausland
Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich.
Wie viel BAföG Sie bekommen, hängt von einem festgelegten Bedarf ab. Ein Bedarf ist der monatliche Grundbetrag, den man zum Leben und für die Ausbildung braucht.
Wie hoch Ihr Bedarf ist wird mit Ihrem Antrag berechnet.
Von dem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn Ihr Einkommen oder das Einkommen von Ihren Eltern, Ehepartnerin, Ehepartner, Lebenspartnerin oder Lebenspartner über die Freibeträge steigt.
Sie müssen das BAföG ganz oder teilweise zurückzahlen.
Ausgenommen davon sind Schülerinnen und Schüler. Mehr dazu erfahren Sie in den beigefügten Links.