Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsfördergesetz (BAföG) beantragen

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Beschreibung der Leistung

BAföG ist die Abkürzung für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können.



Das BAföG ermöglicht es jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren.



Sie bekommen die Förderung für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung.



Die Förderung erhalten Sie zur Finanzierung:

  • Ihres Schulbesuchs ab der 10. Klasse
  • Ihrer Hochschulausbildung oder
  • unter bestimmten Voraussetzungen für ein vorgeschriebenes Praktikums im Rahmen Ihres Schulbesuchs oder Ihres Hochschulstudiums.
  • Ihrer Fortbildungen auf dem zweiten Bildungsweg (zum Beispiel Abendgymnasien, Kollegs und höhere Fachschulen)
  • Ihres Studiums, Ihrer schulische Ausbildung oder Ihres Praktikums im Ausland

Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich.



Wie viel BAföG Sie bekommen, hängt von einem festgelegten Bedarf ab. Ein Bedarf ist der monatliche Grundbetrag, den man zum Leben und für die Ausbildung braucht.


Wie hoch Ihr Bedarf ist wird mit Ihrem Antrag berechnet.


Von dem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn Ihr Einkommen oder das Einkommen von Ihren Eltern, Ehepartnerin, Ehepartner, Lebenspartnerin oder Lebenspartner über die Freibeträge steigt.



Sie müssen das BAföG ganz oder teilweise zurückzahlen.


Ausgenommen davon sind Schülerinnen und Schüler. Mehr dazu erfahren Sie in den beigefügten Links.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen förderfähigen Aufenthaltstitel
  • Sie haben kein ausreichendes Einkommen
  • Sie sind höchstens 45 Jahre alt
  • Ihre Eltern, Ehepartnerin, Ehepartner, Lebenspartnerin oder Lebenspartner haben kein ausreichendes Einkommen.
  • Ihr Vermögen ist unter 8.200 € oder nur wenig darüber.

Zusätzliche Voraussetzungen können sein:

  • Bei einem Studium, einer schulischen Ausbildung oder einem Praktikum im Inland und Ausland
    • Sie studieren in Vollzeit
    • Das Praktikum muss ein Pflichtpraktikum sein. Außerhalb der EU muss das Praktikum mindestens 12 Wochen dauern.
  • Bei einem Studium einer schulischen Ausbildung oder einem Praktikum im Ausland:
    • Sie studieren in Vollzeit
    • Sie besuchen eine Hochschule, eine Akademie oder eine höhere Fachschule
  • Bei einem Schulabschluss ab der 10. Klasse:
    • Sie wohnen nicht mehr zu Hause
    • Sie besuchen eine dieser Schulformen:
      • Weiterführende Schule
      • Allgemeinbildende Schule
      • Berufsfachschule
      • Fach- oder Fachoberschulklasse
      • Abendrealschule
      • Abendgymnasium oder Kolleg
      • Höhere Fachschule oder Akademie
      • Staatlich anerkannte private Ausbildungsstätte

Es kann weitere Voraussetzungen geben. Mehr erfahren Sie im Online- Dienst.

Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Dokumente unterscheiden sich je nach Einzelfall. Im Online-Dienst werden Sie durch den Antrag geleitet und die erforderlichen Dokumente werden aufgeführt.



Wenn Sie das BAföG für ein Studium beantragen:

  • (Digital) ausgefüllte BAföG-Antragsformulare
  • Aktuelle Studienbescheinigung
  • Bei nicht deutscher Staatsangehörigkeit Aufenthaltstitel
  • Steuerbescheid der Eltern vom vorletzten Kalenderjahr

Gegebenenfalls zusätzlich:

  • Steuerbescheid der Ehepartnerin, des Ehepartners, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners vom vorletzten Kalenderjahr
  • Bescheinigung der Kranken-/Pflegeversicherung
  • Infos zum Nebenjob
  • Nachweis über Vermögen und Schulden
  • Mietvertrag, wenn vom Amt für Ausbildungsförderung angefordert, oder Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunden eigener Kinder
  • Nachweise vorheriger Ausbildungsabschlüsse und über Praxiszeiten ( wenn es die zuständige Stelle anfordert)

Wenn Sie das BAföG für eine Ausbildung im Ausland beantragen:

  • Zusatzblatt für Ausbildung im Ausland

Zu Beachten

Im verlinkten Online- Dienst finden Sie weitere Details zu der Berechnung und Informationen zu Ausnahmen und Sonderfällen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Sie erhalten das BAföG frühestens mit dem Beginn des Monats, indem Sie die Ausbildung anfangen.

Verfahrensablauf

Sie können das BAföG online und schriftlich beantragen.


Wenn Sie das BAföG online beantragen :

  • Sie rufen den Online- Dienst auf.
  • Sie melden sich mit der Online- Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer europäischen eID an.
  • Sie füllen den Antrag online aus.
  • Sie hängen alle erforderlichen Dokumente an.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihren Antrag.
  • Falls Unterlagen fehlen, werden diese nachgefordert.
  • Sie erhalten einen Bescheid darüber, ob Ihr BAföG bewilligt wurde.
  • Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten:
  • Die Zahlungen werden auf das angegebene Konto überwiesen.

Wenn Sie das BAföG schriftlich beantragen wollen:

  • Sie besuchen die Internetseite des BAföG und laden die Antrags- und Formblätter herunter.
  • Sie füllen alle erforderlichen Dokumente aus und senden diese an die zuständige Stelle.

Alle weiteren Schritte entsprechen dem Online- Dienst

Dauer

Wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen kann die Bearbeitungsdauer bis zu 6 Wochen dauern.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html



§ 7 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__7.html



§ 50 Absatz III Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__50.html

 

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Letzte Aktualisierung: 18.01.2026