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Amt für Migration

Bezahlkarte / Sozialkarte - Leistungen nach AsylbLG

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Die SocialCard ist eine Visa Guthabenkarte und funktioniert ohne hinterlegtes Konto.

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Beschreibung der Leistung

Die SocialCard ist eine Guthabenkarte des Anbieters VISA und funktioniert ohne hinterlegtes Konto. Sie ermöglicht einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Ihren Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie können den Betrag nutzen, sobald dieser auf der Karte aufgeladen ist.
Die SocialCard hat keinen Kreditrahmen. Sie können keine Überweisungen von der SocialCard auf ein Konto vornehmen und keine SEPA-Lastschriftmandate einrichten.
Die SocialCard können Sie als Plastikkarte und mit Ihrem Smartphone nutzen. Für die SocialCard auf dem Smartphone müssen Sie zuvor Ihre Mobilfunknummer beim Amt für Migration angegeben haben.
Weitere Informationen zur SocialCard allgemein und zur Nutzung auf dem Smartphone finden Sie auf der  Webseite des Anbieters Publk GmbH.

 

Informationen

Voraussetzungen

Erstmaliger Leistungsbezug nach dem AsylbLG seit dem 15.02.2024.

Wenn Sie bereits vor dem 15. Februar 2024 Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben, bekommen Sie keine SocialCard, auch wenn Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen.

Benötigte Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich. Die Ausgabe der Sozialkarte erfolgt nach Abschluss des Antrages auf Asylbewerberleistungen.

Zu Beachten

Sie können mit der Hamburger SocialCard in Deutschland im stationären Handel bezahlen (zum Beispiel im Supermarkt und anderen Geschäften oder bei Dienstleistern wie Friseuren, Deutsche Bahn, etc.). Für die Zahlung mit der SocialCard wird eine PIN benötigt. Die PIN wird entweder per SMS auf das Smartphone der Kund:innen gesendet, es ist auch online abzufragen unter  http://www.socialcard.de/user/pin.
Im Ausland und im Internet können Sie die SocialCard nicht nutzen. Sie funktioniert auch nicht für Geldtransfers und Bargeldservice, für den Kauf von Gutscheinen oder Glücksspiel.
Sie können mit der SocialCard überall dort bezahlen, wo VISA-Karten akzeptiert werden. Achten Sie auf das VISA-Logo im Geschäft oder fragen Sie nach!
Pro volljähriger Person (ab 18 Jahre) können 50 Euro monatlich in bar abgehoben werden.
Pro minderjähriger Person (bis 18 Jahre) können zusätzlich 10 Euro monatlich abgehoben werden.
Das Bargeld kann an Bank-Geldautomaten (mit Gebühren) und in Geschäften (kostenlos) abgehoben werden. Die Abhebung an Bankautomaten kostet 2 Euro pro Abhebung. Hier finden Sie eine  Übersicht der Geschäfte, in welchen Sie kostenlos Bargeld abheben können. Für eine Auszahlung im Geschäft müssen Sie in der Regel Waren im Wert von mindestens 5 bis 10 Euro kaufen.
Wenn Sie aus der Erstaufnahmeeinrichtung ausziehen (und in eine Folgeunterkunft ziehen oder ausnahmsweise privat wohnen dürfen), gibt es keine Bargeldbeschränkung, solange Ihr Guthaben nicht verbraucht ist.

Verfahrensablauf

Sie erhalten die SocialCard vom Amt für Migration.
Das Geld wird vom Amt für Migration automatisch und digital auf die SocialCard geladen.
Ihren Guthabenstand können Sie jederzeit mit der Secupay-App ( mehr hierzu hier) und auf der Webseite https://www.socialcard.de/user  abfragen.
Jede Person über 18 Jahre bekommt eine eigene SocialCard - auch Kinder in einer Familie, die über 18 Jahre sind. Das Geld für Kinder unter 18 Jahre wird auf die SocialCard der Mutter oder des Vaters geladen. Das entscheiden Sie.
Sie müssen für die monatliche Aufladung der SocialCard nicht mehr zu einer Behörde oder Kassenstelle kommen - weder zum Amt für Migration noch zum Bezirksamt.
Es erfolgt keine Bargeldauszahlung mehr, auch nicht bei der Kassenstelle des Bezirksamts Wandsbek.

Gebühren

Die Sozialkarte ist gebührenfrei.

Bei der Nutzung der Sozialkarte können folgende Kosten auf die Karteninhaber:innen zukommen:

Wenn Sie Bargeld abheben:

Kostenlos bei einem Einkauf im Geschäft. Der Mindestumsatz hierfür beträgt 5 bis 10 Euro. Hier finden Sie eine Übersicht der Geschäfte, in welchen Sie kostenlos Bargeld abheben können.

2,00 Euro pro Abhebung an einem Geldautomaten.

Wenn Sie im Geschäft bezahlen: Kostenlos bis 20 Zahlungen pro Monat. 0,08 Euro pro Zahlung ab der 21. Zahlung pro Monat. Es können ausnahmsweise höhere Gebühren anfallen bei: 


  • strittigen Zahlungsaufträgen: 20,00 Euro - siehe in der Nutzungsvereinbarung auf Seite 3 unter „Umgang mit nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsaufträgen“.

  • abgelehnten Rückbuchungen: 25,00 Euro.

Adresse und Kontakt

Amt für Migration

Leistungen für Asylbewerber Referat M43

Das Amt für Migration gibt an Leistungsbeziehende nach dem AsylbLG seit 15.02.2024, bei erstmaligem Leistungsbezug und Wohnsitz in einer Hamburger Erstaufnahmeeinrichtung, eine Bezahlkarte/ Sozialkarte (Hamburger SocialCard) heraus.

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Letzte Aktualisierung: 02.12.2024