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Bezirksamt Eimsbüttel

Bildungspaket - Informationen für Leistungsanbieter für die Bereiche Kultur, Musik und Sport, Abrechnung

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Beschreibung der Leistung

Soziokulturelle Bildungspaketleistungen für teilnehmende Kinder können auch direkt an Sie als Leistungsanbieter gezahlt werden. Es werden pro Kind und Monat maximal 15 Euro gewährt.                                        
Gefördert werden

  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (zum Beispiel Mitgliedschaft in Sportvereinen).
  • Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (zum Beispiel Musikunterricht).                              
  • Der Erwerb beziehungsweise die Ausleihe von Ausrüstungsgegenständen (zum Beispiel Leihgebühr für ein Musikinstrument und Fußballschuhe), die in unmittelbarem Zusammenhang zu der Aktivität stehen, an der das Kind teilnimmt und die nicht zum Alltagsbedarf gehören.
  • Teilnahme an Freizeiten (hierfür können die Monatsbeiträge für bis zu zwölf Monate innerhalb eines Bewilligungszeitraums angespart werden).

 

Informationen

Voraussetzungen

Über das Hamburger Bildungspaket können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bzw. Wohngeld- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
Der Nachweis der Leistungsberechtigung (Bewilligungs- oder Kurzbescheid) ist vorzuzeigen (siehe Link 'Muster von Leistungsbescheinigungen').

Benötigte Unterlagen

Leistungsbewilligung oder Kurzbescheid

Zu Beachten

Der Leistungsanbieter muss nicht über die Abrechnungsliste abrechnen. Er kann dem Leistungsberechtigten auch auf dem Formular „Teilhabeleistung“ die Teilnahme bestätigen, so dass der Leistungsberechtigte die Pauschale direkt von der Stadt erhält und die Abrechnung anschließend zwischen Leistungsanbieter und Leistungsberechtigten erfolgt.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

In Hamburg stehen zwei Möglichkeiten zur Abrechnung soziokultureller Teilhabeleistungen zur Verfügung.
 

  1. Zahlung an die leistungsberechtigte Person
    Die leistungsberechtigte Person beantragt die Leistung sebst im Bezirksamt Eimsbüttel, und zahlt die Vereinsbeiträge/ Kosten in voller Höhe selbst.
     
  2. Direktabrechnung mit Ihnen als Anbieter
    Die leistungsberechtigte Person legt Ihnen als Leistungsanbieter eine Kopie des Bescheids der Sozialleistung (Hauptleistungsbescheid) oder des BuT-Kurzbescheids vor. Eine Teilnahme am Teilhabeangebot ist sofort möglich. Sie erfassen die Daten, die für die Abrechnung mit dem Bezirksamt Eimsbüttel erforderlich sind. Die Abrechnung erfolgt über eine Sammelabrechnung in Form einer Excel-Tabelle, wenn mehrere Teilnehmende gleichzeitig abgerechnet werden.

Soll für einzelne Teilnehmende abgerechnet werden, ist dies über das Abrechnungsformular „ Abrechnung von Leistungen der soziokulturellen Teilhabe-Antragstellung durch den Leistungsanbieter “ möglich.
Die jeweiligen Abrechnungsformulare werden von Ihnen an das Bezirksamt Eimsbüttel gesendet. Abgerechnet werden die tatsächlich anfallenden Kosten für die Teilhabeaktivität. Etwaige Differenzbeträge zu dem gesetzlich normierten Sozialleistungsanspruch in Höhe von 15 Euro monatlich werden an die Leistungsberechtigten ausgezahlt. Betragen die Kosten mehr als 15 Euro, ist der Differenzbetrag von der leistungsberechtigten Person selbst an Sie zu zahlen.

Dauer

ca 12 Wochen

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 28 Abs.7 SGB II

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Eimsbüttel

Fachamt Grundsicherung und Soziales
SDZ 1
Bildung und Teilhabe

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Letzte Aktualisierung: 02.12.2024