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Bezirksamt Eimsbüttel

Bildungspaket - Informationen für Leistungsanbieter für die Bereiche Kultur, Musik und Sport, Registrierung in der Anbieterdatenbank

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Bildungspaket - Informationen für Leistungsanbieter für die Bereiche Kultur, Musik und Sport
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Beschreibung der Leistung

Private oder öffentliche Anbieter, Einzelpersonen oder Vereine, die geeignete Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Freizeit organisieren, können als Leistungsanbieter auftreten und sich bei der Stadt Hamburg registrieren lassen. Sie werden dann auf der Internetseite des Bildungspaketes Hamburg als Leistungsanbieter mit den jeweiligen Kontaktdaten aufgeführt.

Geeignete Angebote sind z. B. solche von
   - Fußballvereinen
   - Kirchengemeinden, die Freizeiten anbieten
   - Wohlfahrtsverbänden
   - Freie und staatliche Theater
   - Private Musiklehrer
   - gewerbliche Tanzschulen

Gefördert werden bspw. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (zum Beispiel Theaterworkshops).
Nicht übernommen werden die Kosten für Eintrittskarten.
Es gilt eine Pauschale von 15 Euro monatlich.

Ansparen für Freizeiten
Für Freizeiten können die Monatsbeiträge für bis zu 12 Monate innerhalb eines Bewilligungszeitraums angespart werden (siehe hierzu auch Link 'Bildungspaket - Ansparen für Freizeiten').

Registrierung in der Leistungsanbieterdatenbank
Für die Registrierung in der Leistungsanbieterdatenbank der Stadt Hamburg ist eine formlose E-Mail an das Funktionspostfach bildungspaket@soziales.hamburg.de zu senden und um Aufnahme in die Anbieterdatenbank zu bitten. Der Anbieter erhält dann per Email ein Formular, in welchem die Daten des Anbieters und Informationen zum Angebot gemacht werden müssen. Das Formular wird wieder an das Funktionspostfach gesandt. Die Aufnahme in der Anbieterdatenbank erfolgt dann zeitnahe. Die Aufnahme stellt jedoch keine Voraussetzung dar, soziokulturelle Teilhabeleistungen abrechnen zu können.
Zu beachten:
Die Stadt Hamburg ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, die Qualität und Zuverlässigkeit der Anbieter zu prüfen. Dies obliegt dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten. Die jeweils zuständige Fachbehörde prüft vor der Erfassung eines Anbieters in der Leistungsanbieterdatei lediglich, ob bei ihr bereits begründetet Einwände gegen den Leistungsanbieter bekannt sind.

Zukünftig wird eine Pauschale gewährt, auch wenn die Aktivität an sich kostenfrei ist, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass in solchen Fällen auch Kosten entstehen (Fahrtkosten zumindest Fahrtkosten entstehen – und damit Kosten. Daher muss zukünftig nicht mehr explizit auf die Ausrüstungsgegenstände hingewiesen werden, da diese auch von der Pauschale mit abgedeckt sind.

 

Informationen

Voraussetzungen

Leistungsberechtigt sind ???Babys, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die (oder deren Eltern) Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, der §§ 2 oder 3 AsylbLG oder Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Der Nachweis der Leistungsberechtigung (Bewilligungs- oder Kurzbescheid) ist vorzuzeigen(siehe Link 'Muster von Leistungsbescheinigungen').

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Das Angebot kostet weniger als 15 Euro monatlich:
Die Leistungsberechtigten lassen sich vom Leistungsanbieter die Teilnahme bescheinigen. Hierfür steht das Formular 'Teilhabeleistung' unter dem Link 'Bildungspaket - Vordrucke' zur Verfügung. Die Pauschale von 15 Euro wird dann an die Leistungsberechtigten gezahlt und diese müssen direkt mit dem Leistungsanbieter die monatlichen Kosten abrechnen.

Das Angebot kostet 15 Euro und mehr:
Die Leistungsanbieter können wie bisher über eine Abrechnungsliste abrechnen und erhalten die 15 Euro monatlich direkt von der Stadt. Sollte die Aktivität mehr als 15 Euro im Monat kosten, muss die Differenz vom Leistungsberechtigten gezahlt werden.
Ausfüllen der Abrechnungsliste
Die Personen sind nach Rechtskreisen getrennt in der Abrechnungsliste der Leistungen für Kultur, Sport und Freizeit zu erfassen und der Teilnehmer hat zu bestätigen, dass die Leistung nicht bereits anderweitig in Anspruch genommen wird. Beide Formulare sind unter dem Link 'Bildungspaket - Vordrucke' hinterlegt.
Die Abrechnungsliste ist an folgende Adresse zu senden:
Bezirksamt Eimsbüttel,
Fachamt Grundsicherung und Soziales,
Bildung und Teilhabe - Abrechnungsstelle
Grindelberg 62-66,
20144 Hamburg
E-Mail: bildungspaket@eimsbuettel.hamburg.de 

Der Leistungsanbieter muss aber nicht über die Abrechnungsliste abrechnen.
Er kann dem Leistungsberechtigten auch auf dem Formular „Teilhabeleistung“ die Teilnahme bestätigen, so dass der Leistungsberechtigte die Pauschale direkt von der Stadt erhält und die Abrechnung anschließend zwischen Leistungsanbieter und Leistungsberechtigten erfolgt.

Fristen

-

Verfahrensablauf

In Hamburg stehen zwei Möglichkeiten zur Abrechnung soziokultureller Teilhabeleistungen zur Verfügung.

  1. Zahlung an die leistungsberechtigte Person
    Die leistungsberechtigte Person beantragt die Leistung sebst im Bezirksamt Eimsbüttel, und zahlt die Vereinsbeiträge/ Kosten in voller Höhe selbst.
  2. Direktabrechnung mit Ihnen als Anbieter
    Die leistungsberechtigte Person legt Ihnen als Leistungsanbieter eine Kopie des Bescheids der Sozialleistung (Hauptleistungsbescheid) oder des BuT-Kurzbescheids vor. Eine Teilnahme am Teilhabeangebot ist sofort möglich. Sie erfassen die Daten, die für die Abrechnung mit dem Bezirksamt Eimsbüttel erforderlich sind. Die Abrechnung erfolgt über eine Sammelabrechnung in Form einer Excel-Tabelle, wenn mehrere Teilnehmende gleichzeitig abgerechnet werden.

Soll für einzelne Teilnehmende abgerechnet werden, ist dies über das Abrechnungsformular „Abrechnung von Leistungen der soziokulturellen Teilhabe-Antragstellung durch den Leistungsanbieter“ möglich.
Die jeweiligen Abrechnungsformulare werden von Ihnen an das Bezirksamt Eimsbüttel gesendet. Abgerechnet werden die tatsächlich anfallenden Kosten für die Teilhabeaktivität. Etwaige Differenzbeträge zu dem gesetzlich normierten Sozialleistungsanspruch in Höhe von 15 Euro monatlich werden an die Leistungsberechtigten ausgezahlt. Betragen die Kosten mehr als 15 Euro, ist der Differenzbetrag von der leistungsberechtigten Person selbst an Sie zu zahlen.

Dauer

-

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

-

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Eimsbüttel

Fachamt Grundsicherung und Soziales
SDZ 1
Bildung und Teilhabe

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Letzte Aktualisierung: 05.12.2024