Beschreibung der Leistung
Private oder öffentliche Anbieter, Einzelpersonen oder Vereine, die geeignete Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Freizeit organisieren, können als Leistungsanbieter auftreten und sich bei der Stadt Hamburg registrieren lassen. Sie werden dann auf der Internetseite des Bildungspaketes Hamburg als Leistungsanbieter mit den jeweiligen Kontaktdaten aufgeführt.
Geeignete Angebote sind z. B. solche von
- Fußballvereinen
- Kirchengemeinden, die Freizeiten anbieten
- Wohlfahrtsverbänden
- Freie und staatliche Theater
- Private Musiklehrer
- gewerbliche Tanzschulen
Gefördert werden bspw. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (zum Beispiel Theaterworkshops).
Nicht übernommen werden die Kosten für Eintrittskarten.
Es gilt eine Pauschale von 15 Euro monatlich.
Ansparen für Freizeiten
Für Freizeiten können die Monatsbeiträge für bis zu 12 Monate innerhalb eines Bewilligungszeitraums angespart werden (siehe hierzu auch Link 'Bildungspaket - Ansparen für Freizeiten').
Registrierung in der Leistungsanbieterdatenbank
Für die Registrierung in der Leistungsanbieterdatenbank der Stadt Hamburg ist eine formlose E-Mail an das Funktionspostfach bildungspaket@soziales.hamburg.de zu senden und um Aufnahme in die Anbieterdatenbank zu bitten. Der Anbieter erhält dann per Email ein Formular, in welchem die Daten des Anbieters und Informationen zum Angebot gemacht werden müssen. Das Formular wird wieder an das Funktionspostfach gesandt. Die Aufnahme in der Anbieterdatenbank erfolgt dann zeitnahe. Die Aufnahme stellt jedoch keine Voraussetzung dar, soziokulturelle Teilhabeleistungen abrechnen zu können.
Zu beachten:
Die Stadt Hamburg ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, die Qualität und Zuverlässigkeit der Anbieter zu prüfen. Dies obliegt dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten. Die jeweils zuständige Fachbehörde prüft vor der Erfassung eines Anbieters in der Leistungsanbieterdatei lediglich, ob bei ihr bereits begründetet Einwände gegen den Leistungsanbieter bekannt sind.
Zukünftig wird eine Pauschale gewährt, auch wenn die Aktivität an sich kostenfrei ist, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass in solchen Fällen auch Kosten entstehen (Fahrtkosten zumindest Fahrtkosten entstehen – und damit Kosten. Daher muss zukünftig nicht mehr explizit auf die Ausrüstungsgegenstände hingewiesen werden, da diese auch von der Pauschale mit abgedeckt sind.