Blindenführhund beantragen

Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.

Beschreibung der Leistung

Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
  • Verordnung durch den Augenarzt
  • Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
  • Persönliche Eignung der hundehaltenden Person
  • Täglicher Auslauf
  • Hundehaltende Person muss ein Mobilitätstraining absolviert haben

Benötigte Unterlagen

Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich zum detaillierten Verfahrensablauf an Ihre Krankenkasse.

Dauer

Über Ihren Antrag zur Finanzierung eines Blindenführhundes muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang entscheiden.

Gebühren

Die Übernahme der Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes sowie einer monatlichen Pauschale für die Unterhaltskosten erfolgt durch die Krankenkasse.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • sozialgerichtliche Klage

Rechtsgrundlage

Anlage 11 zu § 25 Abs. 1 und 4 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/anlage_11.html

§ 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

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Letzte Aktualisierung: 14.12.2025