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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Brütereibetrieb Registrierung beantragen

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Wenn Sie einen Zucht- oder Vermehrungsbetrieb für Hausgeflügel oder eine Brüterei führen wollen, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
 
Folgende Tätigkeitsbereiche bedürfen einer Registrierung:

  • „Zuchtbetrieb“: Betrieb, dessen Tätigkeit in der Erzeugung von Bruteiern zur Erzeugung von Zuchtküken, Vermehrungsküken oder Gebrauchsküken besteht;
  •  „Vermehrungsbetrieb“: Betrieb, dessen Tätigkeit in der Erzeugung von Bruteiern zur Erzeugung von Gebrauchsküken besteht;
  • „Brüterei“: Betriebe, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht.

Registrierte Betriebe erhalten eine Kennnummer.

 

Informationen

Voraussetzungen

Folgende Betriebe müssen registriert werden:

  • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
  • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere

Erfüllt Ihr Betrieb mindestens eines der oben genannten Kriterien, müssen Sie dies durch einen Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Benötigte Unterlagen

Formloser, schriftlicher Antrag auf Registrierung

Fristen

Keine. Die Registrierung muss jedoch vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Registrierung Ihres Betriebes bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag
  • Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  • Mit der Registrierung erhalten Sie eine eigene Kennnummer.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang des gestellten Antrages.

Gebühren

Keine

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 04.10.2024