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Anhörung zum Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird, haben Sie die Möglichkeit, sich dazu zu äußern.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können. Mit der Anhörung wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern. Mit der Anhörung haben Sie die Möglichkeit:

  • sich zu einem Tatvorwurf zu äußern und Stellung zu nehmen
  • einen anderen Fahrer oder eine andere Fahrerin zu benennen
  • persönlichen Daten zu ändern (zum Beispiel Adresse bei Umzug)
  • Beweisfotos online einzusehen
  • Anlagen hochzuladen

Sie sind nicht verpflichtet, die Möglichkeit der Anhörung zu nutzen. Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Verwarngeld-Bereich begangen haben, müssen Sie keine Angaben online machen. Es ist ausreichend, wenn Sie das Verwarngeld fristgerecht bezahlen. Wenn bereits ein Bußgeldverfahren eröffnet ist, kann der Bußgeldbescheid gegebenenfalls schneller erlassen werden, wenn Sie die Anhörung nutzen und zugeben, dass Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen.

Benötigte Unterlagen

  • Anhörungsbogen
  • Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

Zu Beachten

Hinweise zum Ausfüllen der Online-Anhörung:

  • Wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben, sondern eine andere Fahrerin oder ein anderer Fahrer, dann können Sie diese Person unter „Äußerung II“ benennen. In diesem Fall geben Sie bei „Verstoß zugeben“ „nein“ an.
  • Aktenzeichen geben Sie mit allen enthaltenen Satzzeichen an.
  • Unter der Rufnummer 428 39 3333 erhalten Sie weitere Informationen zur Online-Anhörung. Es handelt sich hierbei um eine Bandansage, mit welcher die häufigsten Fragen (FAQ) beantwortet werden.

Fristen

Sie können innerhalb von einer Woche nach Erhalt des Anschreibens die Anhörung abgeben beziehungsweise das Verwarngeld bezahlen.

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Stelle sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
  • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können (Anhörung) oder den Fall gegebenenfalls durch die Zahlung eines Verwarngeldes abschließen können.
  • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
    • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Stelle. Eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Angaben erhalten Sie nicht.
    • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“. Anschließend können Sie das Protokoll Ihrer Angaben herunterladen.
  • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die zuständige Stelle, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Einzelfall.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Bei einer Anhörung handelt es sich um eine Stellungnahme von Ihnen. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen. In einem sich eventuell anschließenden Verfahren sind Rechtsbehelfe statthaft.

Rechtsgrundlage

§ 55 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__55.html

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Suchwörter: HS Bußgeld

Letzte Aktualisierung: 21.03.2025