Beschreibung der Leistung
Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können. Mit der Anhörung wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern. Mit der Anhörung haben Sie die Möglichkeit:
- sich zu einem Tatvorwurf zu äußern und Stellung zu nehmen
- einen anderen Fahrer oder eine andere Fahrerin zu benennen
- persönlichen Daten zu ändern (zum Beispiel Adresse bei Umzug)
- Beweisfotos online einzusehen
- Anlagen hochzuladen
Sie sind nicht verpflichtet, die Möglichkeit der Anhörung zu nutzen. Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Verwarngeld-Bereich begangen haben, müssen Sie keine Angaben online machen. Es ist ausreichend, wenn Sie das Verwarngeld fristgerecht bezahlen. Wenn bereits ein Bußgeldverfahren eröffnet ist, kann der Bußgeldbescheid gegebenenfalls schneller erlassen werden, wenn Sie die Anhörung nutzen und zugeben, dass Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben.