Voraussetzungen
Sie können das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen, wenn Sie
- am 31. Oktober 2022 seit mind. 5 Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben,
- Sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen,
- Sie nicht straffällig geworden sind (ausgenommen sind Verurteilungen zu einer geringen Strafe)
- Sie nicht wiederholt Falschangaben zu Ihrer Identität gemacht und hierdurch eine Abschiebung verhindert haben.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Passkopie
- Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag
- 3 aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Immatrikulationsbescheinigung (falls vorhanden)
- Mietvertrag, nebst aktuellen Miethöhenachweis (z.B. Kontoauszug)
- Bescheid Jobcenter (falls vorhanden)
- ggf. Schulbescheinigungen der Kinder
- Nachweis Abschluss eines Integrationskurses (falls bereits vorhanden)
Zu Beachten
Über den Webauftritt des Amtes für Migration werden FAQ zur Verfügung gestellt, die die wichtigsten Fragen zur Beantragung und den Voraussetzungen des Bleiberechts nach Ablauf des 18-monatigen Chancen-Aufenthaltsrechts enthalten. Die Informationen stehen am Ende der Webseite als Download (auch in englischsprachiger Übersetzung) zur Verfügung.
Fristen
Wieviel Zeit habe ich, um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu beantragen?
Sie haben grundsätzlich 3 Jahre Zeit für die Antragstellung. Denn die Neuregelung des Chancen-Aufenthaltsrechts tritt 3 Jahre nach Inkrafttreten wieder außer Kraft. Damit soll Personen, die zum Stichtag (31. Oktober 2022) die Antragsvoraussetzungen erfüllen, unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeiten in den Ausländerbehörden ausreichend Gelegenheit gegeben werden, entsprechende Anträge zu stellen.