Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe.
- Wenn ihr Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro aufweist.
- Haupterwerb mit Unternehmenssitz oder mindestens einer Betriebsstätte befindet sich in Hamburg.
- Sie dürfen keine Finanzierung über ein Kreditinstitut für ihr Vorhaben erhalten.
Benötigte Unterlagen
- Kopie des Registerauszuges bzw. Kopie der Gewerbeanmeldung beziehungsweise Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit in geeigneter Form
- gegebenenfalls Vollmacht für den Vertretungsberechtigten
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Anlage I (Selbstauskunft / Planzahlen) zum Antrag Hamburg-Kredit Mikro
- Konzept/Businessplan (bitte als Gesamtdokument hochladen)
- Erhebungsbogen natürliche Personen oder juristische Person
- Schufa-Erklärung
- Schufa-Auskunft/Crefo-Auskunft des Antragstellers, sowie Bürgschaftsgeber
- Bestätigungsschreiben eines Kreditinstitutes, dass die Finanzierung des beantragten Vorhabens nicht begleitet wird
- weitere Anlagen zum Antrag (bitte als Gesamtdokument hochladen)
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Zu Beachten
Es gibt folgende Hinweise:
Konditionen:
- Der Darlehenszins beträgt derzeit 2,95 % p. a., ist für die Darlehenslaufzeit festgeschrieben und gilt auch für die tilgungsfreie Zeit.
- Der Darlehensbetrag wird zu 100 % und in einer Summe ausgezahlt.
- Beginnend 3 Monate nach Zusagedatum fällt für das noch nicht ausgezahlte Darlehen eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 1,80 % p. a. an.
- Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.
Sicherheiten:
- Notarielles Schuldanerkenntnis des Antragstellers/der Antragstellerin (bei GbR auch der Mitverpflichteten).
- Bei juristischen Personen übernehmen die Gesellschafter eine Bürgschaft.
Kumulierung:
- Eine Förderung des gleichen Vorhabens mit EU-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme ist ausgeschlossen.
Bitte wenden Sie sich an einen der folgenden Kooperationspartner
- Handelskammer (u. a. für Mitglieder der IHK)
- Handwerkskammer (u. a. für Betriebe mit Handwerkszugehörigkeit)
- Unternehmer ohne Grenzen e. V.
- Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Migranten e. V.
Der Darlehensnehmer muss innerhalb von 6 Monaten nach Auszahlung nachweisen, dass die Darlehensmittel zweckentsprechend verwendet wurden. Dies kann zum Beispiel in Form von Rechnungen oder Quittungen erfolgen.
Fristen
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Das Programm endet am 30.04.2024.