Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel beantragen

Das Förderprogramm zielt darauf ab, den Liquiditätsbedarf der antragsberechtigten Unternehmen durch kleinvolumige Kredite/Mikrokredite zu decken.

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Beschreibung der Leistung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank stellt einen kleinvolumigen Kredit/Mikrokredit für Investitionen und Betriebsmittel an kleine Unternehmen, Selbständige und Angehörige der freien Berufe zur Verfügung.
Mit diesen Kreditmitteln können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitions- und Betriebsmittelkosten finanziert werden.  Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Geschäftsjahre und gilt insbesondere für Existenzgründungen und -festigungen, Betriebsübernahmen, Erweiterungen, Wachstumsfinanzierung, Investitionen, Betriebsmittel und Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge.  

Informationen

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe.
  • Wenn ihr Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro aufweist.
  • Haupterwerb mit Unternehmenssitz oder mindestens einer Betriebsstätte befindet sich in Hamburg.
  • Sie dürfen keine Finanzierung über ein Kreditinstitut für ihr Vorhaben erhalten.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie des Registerauszuges bzw. Kopie der Gewerbeanmeldung beziehungsweise Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit in geeigneter Form
  • gegebenenfalls Vollmacht für den Vertretungsberechtigten
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Anlage I (Selbstauskunft / Planzahlen) zum Antrag Hamburg-Kredit Mikro
  • Konzept/Businessplan (bitte als Gesamtdokument hochladen)
  • Erhebungsbogen natürliche Personen oder juristische Person
  • Schufa-Erklärung
  • Schufa-Auskunft/Crefo-Auskunft des Antragstellers, sowie Bürgschaftsgeber
  • Bestätigungsschreiben eines Kreditinstitutes, dass die Finanzierung des beantragten Vorhabens nicht begleitet wird
  • weitere Anlagen zum Antrag (bitte als Gesamtdokument hochladen)
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Zu Beachten

Es gibt folgende Hinweise:


Konditionen:

  • Der Darlehenszins beträgt derzeit 2,95 % p. a., ist für die Darlehenslaufzeit festgeschrieben und gilt auch für die tilgungsfreie Zeit.
  • Der Darlehensbetrag wird zu 100 % und in einer Summe ausgezahlt.
  • Beginnend 3 Monate nach Zusagedatum fällt für das noch nicht ausgezahlte Darlehen eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 1,80 % p. a. an.
  • Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.

Sicherheiten:

  • Notarielles Schuldanerkenntnis des Antragstellers/der Antragstellerin (bei GbR auch der Mitverpflichteten).
  • Bei juristischen Personen übernehmen die Gesellschafter eine Bürgschaft.

Kumulierung:

  • Eine Förderung des gleichen Vorhabens mit EU-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme ist ausgeschlossen.

Bitte wenden Sie sich an einen der folgenden Kooperationspartner

  • Handelskammer (u. a. für Mitglieder der IHK)
  • Handwerkskammer (u. a. für Betriebe mit Handwerkszugehörigkeit)
  • Unternehmer ohne Grenzen e. V.
  • Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Migranten e. V.

Der Darlehensnehmer muss innerhalb von 6 Monaten nach Auszahlung nachweisen, dass die Darlehensmittel zweckentsprechend verwendet wurden. Dies kann zum Beispiel in Form von Rechnungen oder Quittungen erfolgen.

Fristen

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

Das Programm endet am 30.04.2024.

Verfahrensablauf

  • Das Förderprogramm können Sie über das eAntragsportal der Hamburgischen Investitions- und Förderbank beantragen
  • Für die Beantragung des Förderprogramms müssen Sie sich einmalig registrieren und können sich anschließend mit Ihrem Benutzer anmelden.
  • Den Antrag reichen Sie online über das Portal ein.
  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrags, etc.) gestellt werden.
  • Nehmen Sie Kontakt mit einem Kooperationspartner auf:
    • Handelskammer
    • Handwerkskammer
    • Unternehmer ohne Grenzen e. V.
    • Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Migranten e. V.
  • Nach einem Beratungsgespräch bei einem Kooperationspartner reicht dieser den zusätzlichen Darlehensantrag bei der IFB Hamburg ein.
  • Die Prüfung erfolgt erst nachdem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bewilligung.
  • Nach dem Erhalt der Bewilligung können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.

Dauer

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Gebühren

Bemerkung: Es fallen keine Kosten an, für den Darlehensbetrag ist der vereinbarte Zinssatz zu zahlen.

Beginnend 3 Monate nach Zusagedatum fällt für das noch nicht ausgezahlte Darlehen eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 1,80 % p. a. an.

Rechtsbehelf

Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht.

Rechtsgrundlage

Bezeichnung: Förderrichtlinie zur Gewährung eines Darlehens für kleine Unternehmen (KU), Selbständige sowie Freiberufler*innen

URL: https://www.ifbhh.de/api/services/document/2936

Adresse und Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

E-Mail: mikro@ifbhh.de

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Letzte Aktualisierung: 10.07.2026