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Darlehen in bestimmten akuten Notsituationen beantragen

Sie bekommen Bürgergeld und befinden sich in einer akuten, finanziellen Notsituation? Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie ein Darlehen erhalten können.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und aus besonderen Gründen kurzfristig mehr Geld brauchen, als vorgesehen, können Sie ein zinsloses Darlehen erhalten. Ein zinsloses Darlehen ist Geld, das Sie leihen und später genau in der gleichen Höhe zurückzahlen, ohne extra Zinsen zu zahlen. Die Höhe des Darlehens richtet sich genau nach dem Wert Ihres Bedarfs.



Beispiele für besondere Gründe, in denen Sie das zinslose Darlehen bekommen können, sind:


notwendige Reparaturen

  • notwendige Anschaffungen (zum Beispiel neue Winterkleidung bei heranwachsenden Kindern)
  • die drohende Sperrung der Stromversorgung
  • Diebstahl oder Verlust
  • Wohnungs- oder Hausbrand

Anstatt Ihnen Geld zu geben, kann das Jobcenter Ihnen direkt Dinge geben, die Sie brauchen, zum Beispiel Kleidung, Möbel oder Gutscheine (Sachleistungen).

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben nachweislich einen einmaligen Bedarf, der zu den alltäglichen Bedürfnissen gehört (Regelbedarf).
  • Sie können diesen Bedarf nicht durch Ihr Bürgergeld oder Ihre Ersparnisse ausgleichen.
  • Sie haben keine andere Möglichkeit, den Bedarf zu decken (zum Beispiel über Gebrauchtwarenlager oder Kleiderkammer).
  • Sie können den Bedarf nicht aufschieben.

Benötigte Unterlagen

Nachweise, die belegen, dass Sie das Darlehen dringend benötigen, zum Beispiel

  • Diebstahlanzeige,
  • Kostenvoranschlag oder Auftrag für Reparaturen
  • aktuelle Kontoauszüge

Zu Beachten

Die zuständige Stelle kann Mitarbeitende zu Ihnen schicken, um zu prüfen, ob Sie das Darlehen wirklich brauchen.


Sie müssen das Darlehen genau für den vorgesehenen Zweck verwenden und das der zuständigen Stelle gegebenenfalls auch nachweisen.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und schildern Ihr Anliegen.
  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit der Entscheidung über Ihren Antrag.
  • In dem Bescheid steht auch, wie Sie das Darlehen zurückzahlen müssen oder ob es mit Ihren bestehenden Leistungen aufgerechnet wird. Die Rückzahlung oder Aufrechnung beginnt ab dem Monat, der auf die Auszahlung des Darlehens folgt.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, wird der Darlehensbetrag auf Ihr Konto überwiesen. Bei Stromschulden wird der Betrag direkt an Ihr Versorgungsunternehmen überwiesen.

Dauer

Bis zu 6 Monate

Gebühren

Wenn Sie ein Bankkonto haben, ist die Leistung kostenfrei.



Wenn der Darlehensbetrag an Sie ausgezahlt werden soll und Sie kein eigenes Bankkonto haben, können Kosten entstehen. Die zuständige Stelle kann Sie genauer informieren.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Eilverfahren vor dem Sozialgericht

  • Klage vor dem Sozialgericht

Rechtsgrundlage

§ 24 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html

§ 37 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__37.html

§ 42a Absätze 1, 2, 4 und 6 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__42.html

Adresse und Kontakt

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Mo, Di, Do, Fr 7:45-12:15 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung, Do zusätzlich nur für Berufstätige 15-17 Uhr

Bitte kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Standort.


https://team-arbeit-hamburg.de/standorte


Ihren Ansprechpartner finden Sie hier:


https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

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Letzte Aktualisierung: 17.07.2026