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Darlehen oder Bedarfszuschuss für die Ausbildung beantragen

Wenn Sie sich während Ihrer Ausbildung in einer finanziellen Notsituation befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung erhalten.

Beschreibung der Leistung

Sie können Unterstützung kann in Form von Sach- oder Geldleistungen erhalten. Manchmal auch als Darlehen, das Sie später zurückzahlen müssen. Mögliche Leistungen, die für Sie in Betracht kommen, sind zum Beispiel:

  • Leistungen für ergänzende Mehrbedarfe werdender Mütter
  • Übernahme der Kosten für medizinisch notwendige Ernährung
  • Übernahme von Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts
  • Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
  • Unterstützung, wenn außergewöhnliche oder schwerwiegende Umstände Ihre Ausbildung gefährden oder Sie in eine existenzbedrohende Notlage geraten
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Überbrückung finanzieller Engpässe, bis Sie Ihre erste Ausbildungsvergütung oder Ausbildungsförderung erhalten
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind Auszubildene beziehungsweise Auszubildender oder Studentin beziehungsweise Student.
  • Sie befinden sich in einer finanziellen Notsituation, für deren Bewältigung Sie nicht selbst aufkommen können.
  • Sie haben keinen Anspruch auf andere, vorrangige Leistungen, wie Beispielsweise BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld oder die Leistungen reichen nicht aus.

Je nach Lage Ihres Einzelfalls gelten weitere Voraussetzungen. Die zuständige Stelle informiert Sie auf Ihre Anfrage hin genauer.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Nachweise über Einkommen (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Leistungsbescheide)
  • Nachweise über Ihre Ausbildung oder Studium (zum Beispiel Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung)
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (zum Beispiel Kontoauszüge, Wertpapiere, Bausparverträge)
  • Nachweise über Ihre laufenden Kosten (zum Beispiel Kontoauszüge Mietvertrag, Versicherungsunterlagen)
  • gegebenenfalls: Nachweise über früheren Leistungsbezug (zum Beispiel Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)
  • gegebenenfalls: Aufenthaltstitel

Je nach Lage Ihres Falls sind weitere Unterlagen notwendig. Die zuständige Stelle informiert Sie.

Zu Beachten

Als Darlehen erbrachte Leistungen müssen Sie in gleicher Höhe zurückzahlen.

Fristen

Es gibt keine Frist. Die Leistungen werden jedoch erst ab dem ersten Tag des Monats gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.



Beachten Sie daher, dass Sie den Antrag so schnell wie möglich stellen, wenn Ihnen Ihre finanzielle Not bewusst wird oder sich ankündigt und nicht erst im Nachhinein.

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und schildern Ihr Anliegen.
  • Die zuständige Stelle informiert Sie über Ihre Möglichkeiten und teilt Ihnen gegebenenfalls mit, ob Sie die Leistung beantragen können.
  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung mit einem schriftlichen Bescheid mit.

Dauer

Circa 2 - 4  Wochen

Gebühren

Wenn Sie ein Bankkonto haben, ist die Leistung kostenfrei.



Wenn der Darlehensbetrag an Sie ausgezahlt werden soll und Sie kein eigenes Bankkonto haben, können Kosten entstehen. Die zuständige Stelle kann Sie genauer informieren.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Eilverfahren vor dem Sozialgericht

  • Klage vor dem Sozialgericht

Rechtsgrundlage

§ 27 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html

§ 7 Absatz 5 und 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

§ 21 Absatz 2, 3, 5 und 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html

§ 24 Absatz 3 Nummer 2 und Absatz 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html

Adresse und Kontakt

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Mo, Di, Do, Fr 7:45-12:15 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung, Do zusätzlich nur für Berufstätige 15-17 Uhr

Bitte kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Standort.


https://team-arbeit-hamburg.de/standorte


Ihren Ansprechpartner finden Sie hier:


https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

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Letzte Aktualisierung: 10.06.2026