Voraussetzungen
- Sie sind Auszubildene beziehungsweise Auszubildender oder Studentin beziehungsweise Student.
- Sie befinden sich in einer finanziellen Notsituation, für deren Bewältigung Sie nicht selbst aufkommen können.
- Sie haben keinen Anspruch auf andere, vorrangige Leistungen, wie Beispielsweise BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld oder die Leistungen reichen nicht aus.
Je nach Lage Ihres Einzelfalls gelten weitere Voraussetzungen. Die zuständige Stelle informiert Sie auf Ihre Anfrage hin genauer.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Nachweise über Einkommen (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Leistungsbescheide)
- Nachweise über Ihre Ausbildung oder Studium (zum Beispiel Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung)
- Nachweise über vorhandenes Vermögen (zum Beispiel Kontoauszüge, Wertpapiere, Bausparverträge)
- Nachweise über Ihre laufenden Kosten (zum Beispiel Kontoauszüge Mietvertrag, Versicherungsunterlagen)
- gegebenenfalls: Nachweise über früheren Leistungsbezug (zum Beispiel Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)
- gegebenenfalls: Aufenthaltstitel
Je nach Lage Ihres Falls sind weitere Unterlagen notwendig. Die zuständige Stelle informiert Sie.
Zu Beachten
Als Darlehen erbrachte Leistungen müssen Sie in gleicher Höhe zurückzahlen.
Fristen
Es gibt keine Frist. Die Leistungen werden jedoch erst ab dem ersten Tag des Monats gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Beachten Sie daher, dass Sie den Antrag so schnell wie möglich stellen, wenn Ihnen Ihre finanzielle Not bewusst wird oder sich ankündigt und nicht erst im Nachhinein.