Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Verdacht auf Geldwäsche bei einem Glücksspiel anzeigen

Wenn Sie bei einem Glücksspiel-Angebot Geldwäsche vermuten, können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Beschreibung der Leistung

Geldwäsche ist die Einschleusung von illegal erwirtschaftetem Geld beziehungsweise von illegal erworbenem Vermögen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Wenn Sie bei einem Glücksspiel-Angebot Geldwäsche vermuten, können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Die zuständige Stelle nimmt Ihre Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz in den folgenden Bereichen entgegen:

  • unerlaubtes öffentliches Glücksspiel im Internet sowie
  • Veranstaltung von Online-Poker und virtuellen Automatenspiele.

Relevanz haben ebenfalls Ihre Hinweise in den Bereichen Pferde- und Sportwetten sowie Lotterien.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben einen begründeten Verdacht auf Geldwäsche bei einem Glücksspiel-Angebot.

Benötigte Unterlagen

Optional können Sie Belege für den Vorfall vorlegen.

Zu Beachten

  • Bei dem Online-Dienst handelt es sich um ein Hinweisgebersystem. Sie können darüber keine polizeiliche Anzeige erstatten.
  • In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Meldung online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
    • Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre personenbezogenen Daten zulassen.
    • Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, erhalten Sie nach dem Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können um Ergänzungen zu machen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und kommt - sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben - gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu.
    • Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, ein auf Wunsch anonymes Postfach einzurichten. Die zuständige Stelle kann Ihnen hierzu Rückmeldungen oder Rückfragen zukommen lassen.
  • Bei Bedarf leitet die zuständige Stelle weitere Schritte ein. Sie erhalten nicht zwingend Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.

Dauer

4 - 8 Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§6a Absatz 8 Glücksspielstaatsvertrag 2021(GlüStV 2021)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6a

§ 6b Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6b

§53 Geldwäschegesetz (GwG)

https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html 

 

Adresse und Kontakt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

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Letzte Aktualisierung: 10.12.2025