Hamburg.deHamburg ServiceDie Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für...Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

  •  
Wenn Sie einen Lehrgang für sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
  •  

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.
Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Das Lehrgangskonzept erfüllt nach Inhalt und Umfang die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest).
  • Die Inhalte des Sachkundelehrgangs sind sachlich richtig und aktuell.
  • Die Lehrenden sind selbst fachkundig.
  • Der Lehrgang wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt.
  • Der Lehrgang wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Benötigte Unterlagen

Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs einschließlich

  • Angaben zur Qualifikation der Lehrenden
  • Nachvollziehbare Beschreibung der Praxisanteile

Diese Unterlagen sollten auch Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf beinhalten (zum Beispiel) Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten).

Zu Beachten

Keine

Fristen

Es gibt keine Fristen für die Antragstellung.

Die Gültigkeit der Anerkennung wird in der Regel auf drei Jahre befristet; Verlängerungen sind möglich.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie bei
der zuständigen Behörde beantragen.

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
  • Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen. Der tatsächliche Zeitbedarf ist aber vor allem abhängig von der Qualität der eingereichten Unterlagen und eventuell für die Antragsprüfung notwendigen Nachforderungen von Unterlagen.

Gebühren

Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro (nach Gebührenordnung, abhängig vom Zeitaufwand für die Bearbeitung)

Rechtsbehelf

Dem Anerkennungsbescheid liegen Informationen bei, wie Sie Rechtswiderspruch einlegen können.

Rechtsgrundlage

§8 Absatz 8 GefStoffV i.V.m.

Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 3 der GefStoffV

Technische Regeln für Gefahrstoffe: TRGS 519

Adresse und Kontakt

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Fortbildung Weiterbildung Sachkundige Person Qualifikation Anerkennung Fortbildung Anerkennung Qualifikation Behördliche Anerkennung Berufsqualifikation Qualifikationsnachweis Sachkundelehrgang Sachkundenachweis Schwachgebundenes Asbest Hochgefährliche Asbestarbeiten

Letzte Aktualisierung: 09.10.2024