Verfahrensablauf
Sie reichen einen formlosen, schriftlichen Antrag ein, aus dem hervorgeht, für welche Verwendung von Biozid-Produkten der Lehrgang die geforderte Sachkunde vermitteln soll. Dem Antrag fügen Sie Unterlagen zum Lehrgang bei, die der Behörde eine Beurteilung ermöglichen, ob der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Wenn die Behörde weitere Unterlagen oder Angaben braucht, teilt sie Ihnen dies mit und Sie müssen diese nachreichen.
Wenn die Behörde Ihren Antrag geprüft hat, bekommen Sie einen Bescheid.
Dauer
Ca. 2 Monate; falls Unterlagen nachgereicht werden müssen, auch länger
Gebühren
Für die Bearbeitung Ihres Antrages fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand der Behörde.