Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Die Bestellung oder das Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

Als Strahlenschutzverantwortlicher eines Unternehmens sind Sie verpflichtet die zuständige Stelle über die Bestellung und das Ausscheiden von Strahlenschutzbeauftragten zu informieren.

 

Beschreibung der Leistung

Als Strahlenschutzverantwortlicher teilen Sie der zuständigen Behörde mit, wen Sie als Strahlenschutzbeauftragten bestellt haben. 

Auch die Änderung der Aufgaben oder Befugnisse eines Strahlenschutzbeauftragten sowie das Ausscheiden teilen Sie der zuständigen Stelle mit.  

Informationen

Voraussetzungen

  • Es liegen keine Tatsachen vor, aus denen sich Bedenken gegen ihre Zuverlässigkeit ergeben.
  • Vorliegen der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, bei Ärzten Approbation.
  • Als Ärztin oder Arzt verfügen Sie über die Approbation.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis der aktuellen Fachkunde im Strahlenschutz
  • Ggf. Nachweis über Tätigkeiten im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesem oder weiteren Betreibern mit Angabe des Betreibers und in welchem Umfang.
  • Bei Ärzten Nachweis der Approbation

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie füllen das betreffende Formular vollständig aus und senden es einschließlich der erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • In der Anzeige zur Bestellung geben Sie bezüglich des Strahlenschutzbeauftragten an:
    • Aufgabenbereich
    • innerbetrieblichen Entscheidungsbereich
    • die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse
  • Ihrem Betriebs- oder Personalrat übermitteln Sie eine Kopie Ihrer Mitteilung.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und Ihre Unterlagen.
  • Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben hinsichtlich der Voraussetzungen.
  • Die zuständige Stelle sende Ihnen eine Anzeigenbestätigung.

Dauer

In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit 2 bis 4 Wochen.

Wenn Unterlagen nachgefordert werden müssen, kann sich das Verfahren verlängern.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Anzeige. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 70 Absatz 4 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

 

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Amt für Verbraucherschutz
Strahlenschutz

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Strahlenschutzbeauftragten melden Meldung neuer Strahlenschutzbeauftragter Strahlenschutzbeauftragten abmelden Änderung Aufgaben Strahlenschutzbeauftragter

Letzte Aktualisierung: 10.07.2026