Beschreibung der Leistung
Als Strahlenschutzverantwortlicher teilen Sie der zuständigen Behörde mit, wen Sie als Strahlenschutzbeauftragten bestellt haben.
Auch die Änderung der Aufgaben oder Befugnisse eines Strahlenschutzbeauftragten sowie das Ausscheiden teilen Sie der zuständigen Stelle mit.
Auch die Änderung der Aufgaben oder Befugnisse eines Strahlenschutzbeauftragten sowie das Ausscheiden teilen Sie der zuständigen Stelle mit.