Voraussetzungen
Sie müssen
- Mindestens 25 Jahre alt sein,
- Zuständigkeit der Sozialbehörde (Wohnsitz in Hamburg oder ein Arbeitsplatz nachgewiesen werden, für den die Heilpraktikererlaubnis benötigt wird. Der Nachweis erfolgt durch einen Arbeitsvertrag über ein verbindliches Anstellungsverhältnis mit einer geregelten Arbeitszeit von mindestens 19 Wochenstunden. Ersatzweise kann ein verbindlicher Mietvertrag über Gewerberäume anerkannt werden, die für eine Heilpraktikerpraxis geeignet sind. Der geregelte Mietumfang muss mindestens 19 Wochenstunden betragen. Handelt es sich um ein Untermietverhältnis, muss die Zustimmung des Eigentümers vorgelegt werden. Assistenz- und Hospitationsverträge sowie Mietverträge für Wohnraum werden nicht anerkannt.
- im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut sein
- Eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie durch ein ärztliches Attest nachweisen können,
- Eine für die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie,
- Personalausweis oder Reisepass,
- einen tabellarischen Lebenslauf,
- ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist) oder Nachweis Arbeits- bzw. Mietvertrag,,
- eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
- ggf. eine von Ihnen abgegebene Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Selbstauskunft),
- einen Nachweis über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut,
- ein Attest eines niedergelassenen Arztes (Vordruck erhalten Sie von uns).
In Hamburg ist keine Überprüfung nach Aktenlage möglich
Zu Beachten
Fristen
Keine