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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeit an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen beantragen

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Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwachgebundener Form (hohe Faserfreisetzungen) durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
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Beschreibung der Leistung

Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt oder durch die Arbeiten, bei denen eine hohe Anzahl an Asbestfasern freigesetzt werden können.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über geeignete personelle und sicherheitstechnische Ausstattung.
  • Sie erfüllen die Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 über den Umgang mit Asbest, um Personen vor gesundheitsschädlichen Gefahren durch Asbest zu schützen.

Benötigte Unterlagen

  • Sachkundenachweis
  • Tätigkeitsbezogene Arbeitspläne/Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisungen
  • Vorsorgenachweis
  • Personelle und sicherheitstechnische Ausstattung (konkretisiert in der TRGS 519)
  • Prüfbescheinigungen (beispielsweise Geräteüberprüfungen)
  • Nachweis des möglichen Geräte-Leasing
  • Nachweis über praktische Erfahrung des Aufsichtsführenden
  • Referenzen bereits durchgeführten Sanierungsarbeiten

Zu Beachten

Die Zulassung ist für ganz Deutschland gültig.

Fristen

Sie benötigen die Zulassung, bevor Sie mit den Abbruch- oder Sanierungsarbeiten beginnen dürfen.

Verfahrensablauf

Eine Zulassung für Sanierungs- oder Abbruchtätigkeit können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

  • Sie füllen das Antragsformular aus und reichen es mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit.
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, dauert die Bearbeitung 2 bis 4 Wochen.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren liegt zwischen 100 Euro und 1.000 Euro.

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides

Rechtsgrundlage

§8 Absatz 8 i. V. m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 der GefStoffV

TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten



 

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Letzte Aktualisierung: 04.11.2024