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Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen

Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern möchten, können Sie sich von der zuständigen Stelle eine Arbeitsgelegenheit vermitteln lassen.

Beschreibung der Leistung

Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, unter Umständen gesundheitlich eingeschränkt und möchten wieder arbeiten? Über eine Arbeitsgelegenheit haben Sie die Möglichkeit, eine Tätigkeit auszuüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.
Die zuständige Stelle kann Ihnen auf Ihren Antrag hin eine Arbeitsgelegenheit zuweisen. Arbeitsgelegenheiten werden von einem Maßnahmeträger oder einer Maßnahmeträgerin durchgeführt. Dies kann zum Beispiel ein Bildungsträger oder eine Bildungsträgerin, ein wohltätiges und gemeinwohlorientiertes Unternehmen, aber auch ein gemeinnütziger Verein sein. Die Tätigkeiten sind wettbewerbsneutral und liegen im öffentlichen Interesse.
Sie bekommen dann zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld eine Mehraufwandsentschädigung. Ihre Arbeitszeit wird von der zuständigen Stelle festgelegt. Die Höhe Ihrer Mehraufwandsentschädigung bemisst sich an den tatsächlichen Aufwendungen, die für Sie aufgrund der Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit anfallen, beispielsweise für zusätzlich entstehende Fahrkosten oder für Arbeitskleidung. Die Mehraufwandsentschädigung erhalten Sie nur für Stunden, in denen Sie tatsächlich Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheit verrichtet haben, also nicht für Krankheitszeiten, Urlaubstage, Wochenenden und Feiertage.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die Leistung ist für Ihre Eingliederung in Arbeit erforderlich.
  • Zur Heranführung an den Arbeitsmarkt kommt für Sie keine andere Leistung in Betracht.
  • Ihnen waren innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate Arbeitsgelegenheiten zugewiesen.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

  • Die Entscheidung über eine Arbeitsgelegenheit liegt im Ermessen der zuständigen Stelle. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung.
  • Sie sind über Ihren Maßnahmeträger oder Ihre Maßnahmeträgerin unfallversichert.
  • Wenn Sie von Ihrem Maßnahmeträger oder Ihrer Maßnahmeträgerin Sachleistungen aus eigenen Mitteln, wie zum Beispiel eine Monatsfahrkarte für Bus und Bahn erhalten, wird Ihre Mehraufwandsentschädigung entsprechend reduziert.
  • Bekommen Sie vom Maßnahmeträger oder Ihrer Maßnahmeträgerin zusätzliche Geldleistungen, werden diese wie Einkommen berücksichtigt und mit Ihrem Bürgergeld verrechnet.
  • Die zuständige Stelle erstattet Ihrem Maßnahmeträger oder Ihrer Maßnahmeträgerin die für die Durchführung der Arbeitsgelegenheiten erforderlichen Kosten.

Fristen

Eine Arbeitsgelegenheit dauert im Regelfall bis zu 24 Monate. Sie kann um bis zu 12 Monate verlängert werden.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Gesprächstermin mit der zuständigen Stelle und schildern Ihr anliegen.
  • Die zuständige Stelle weist Ihnen eine Arbeitsangelegenheit zu.
  • Die zuständige Stelle erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, bei wem Sie die Tätigkeiten verrichten. Dabei werden auch Ihre Belange berücksichtigt.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Details der Arbeitsgelegenheit auch schriftlich mit.

Dauer

Keine. Die Arbeitsgelegenheit wird meist direkt im Beratungsgespräch vereinbart.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16d.html

Adresse und Kontakt

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Mo, Di, Do, Fr 7:45-12:15 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung, Do zusätzlich nur für Berufstätige 15-17 Uhr

Bitte kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Standort.


https://team-arbeit-hamburg.de/standorte


Ihren Ansprechpartner finden Sie hier:


https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

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Suchwörter: arbeitslos Eingliederung ALG II Hartz IV Ein-Euro-Job Maßnahme Bürgergeld

Letzte Aktualisierung: 14.01.2026