Beschreibung der Leistung
Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, unter Umständen gesundheitlich eingeschränkt und möchten wieder arbeiten? Über eine Arbeitsgelegenheit haben Sie die Möglichkeit, eine Tätigkeit auszuüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.
Die zuständige Stelle kann Ihnen auf Ihren Antrag hin eine Arbeitsgelegenheit zuweisen. Arbeitsgelegenheiten werden von einem Maßnahmeträger oder einer Maßnahmeträgerin durchgeführt. Dies kann zum Beispiel ein Bildungsträger oder eine Bildungsträgerin, ein wohltätiges und gemeinwohlorientiertes Unternehmen, aber auch ein gemeinnütziger Verein sein. Die Tätigkeiten sind wettbewerbsneutral und liegen im öffentlichen Interesse.
Sie bekommen dann zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld eine Mehraufwandsentschädigung. Ihre Arbeitszeit wird von der zuständigen Stelle festgelegt. Die Höhe Ihrer Mehraufwandsentschädigung bemisst sich an den tatsächlichen Aufwendungen, die für Sie aufgrund der Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit anfallen, beispielsweise für zusätzlich entstehende Fahrkosten oder für Arbeitskleidung. Die Mehraufwandsentschädigung erhalten Sie nur für Stunden, in denen Sie tatsächlich Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheit verrichtet haben, also nicht für Krankheitszeiten, Urlaubstage, Wochenenden und Feiertage.