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Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen

Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, unter Umständen gesundheitlich eingeschränkt und möchten wieder arbeiten? Über eine Arbeitsgelegenheit haben Sie die Möglichkeit, eine Tätigkeit auszuüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.

Beschreibung der Leistung

Auf Ihren Antrag hin kann Ihnen die zuständige Stelle eine sogenannte Arbeitsgelegenheit anbieten. Das bedeutet, dass Sie eine zeitlich befristete Tätigkeit wahrnehmen, die zum Beispiel von einem Bildungsträger, einem gemeinnützigen Verein oder einem wohltätigen Unternehmen organisiert wird. Diese Arbeiten dienen insbesondere dazu, Ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, und kommen der Allgemeinheit zugute.

Wenn Sie eine Arbeitsgelegenheit annehmen, bekommen Sie zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld finanzielle Unterstützung, zum Beispiel für Fahrten oder Arbeitskleidung (Mehraufwandsentschädigung). Sie haben feste Aufgaben und regelmäßige Arbeitszeiten, was Ihrem Alltag Struktur geben kann. Außerdem lernen Sie neue Tätigkeiten und Menschen kennen und können so Erfahrungen sammeln, die Ihnen später bei einer Arbeitssuche helfen. Gleichzeitig tun Sie etwas, das der Gemeinschaft nützt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie bekommen Bürgergeld.
  • Die Arbeitsgelegenheit hilft Ihnen, sich wieder auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten und eine andere Leistung kommt dafür für Sie nicht in Frage.
  • Sie waren innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate Arbeitsgelegenheiten zugewiesen.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

  • Die tatsächliche Möglichkeit, eine Arbeitsgelegenheit wahrzunehmen, liegt im Ermessen der zuständigen Stelle. Das heißt, Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Arbeitsgelegenheit.
  • Sie sind über den Träger oder die Trägerin Ihrer Arbeitsgelegenheit unfallversichert.
  • Wenn Sie von der Trägerin beziehungsweise dem Träger Ihrer Arbeitsgelegenheit Zuwendungen erhalten, die Sie sonst selbst bezahlen müssten, wie zum Beispiel eine Monatsfahrkarte, wird Ihre Mehraufwandsentschädigung entsprechend reduziert.
  • Wenn Sie von der Trägerin beziehungsweise Träger Ihrer Arbeitsgelegenheit zusätzliche Geldleistungen erhalten, wird das als Einkommen gewertet und wird auf Ihr Bürgergeld angerechnet.
  • Die Mehraufwandsentschädigung erhalten Sie nur für Stunden, in denen Sie tatsächlich in der Arbeitsgelegenheit gearbeitet haben, also nicht für Krankheitszeiten, Urlaubstage, Wochenenden und Feiertage.

Fristen

Eine Arbeitsgelegenheit dauert im Regelfall bis zu 24 Monate. Sie kann um bis zu 12 Monate verlängert werden.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Gesprächstermin mit der zuständigen Stelle und schildern Ihr Anliegen.
  • Die zuständige Stelle weist Ihnen eine Arbeitsangelegenheit zu.
  • Die zuständige Stelle erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, bei wem Sie die Tätigkeiten verrichten. Dabei werden auch Ihre Belange berücksichtigt.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Details der Arbeitsgelegenheit auch schriftlich mit.

Dauer

Keine. Die Arbeitsgelegenheit wird meist direkt im Beratungsgespräch vereinbart.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16d.html

Adresse und Kontakt

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Mo, Di, Do, Fr 7:45-12:15 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung, Do zusätzlich nur für Berufstätige 15-17 Uhr

Bitte kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Standort.


https://team-arbeit-hamburg.de/standorte


Ihren Ansprechpartner finden Sie hier:


https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

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Letzte Aktualisierung: 14.02.2026