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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Eine Beschwerde zu einem technischen Aufsichtssystem anzeigen

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Wenn Sie Hinweise zur Erreichbarkeit der Zentraldateien haben, können Sie diese übermitteln.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie feststellen, dass Sie bei der Verwaltung von Spielerdaten (zum Beispiel Limit ändern oder Änderung von Spielerdaten) keinen Zugriff auf den entsprechenden Account oder Zentraldateien haben, informieren Sie die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Ihrem Hinweis.
Ihre Beschwerde könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:

  • Einzahlung tätigen
  • Limit ändern
  • Spieler AKTIV setzen
  • Spieler anlegen
  • Spieler INAKTIV setzen
  • Spieler löschen
  • Spielerdaten ändern
  • Spieler-ID ändern
  • Spieler-ID finden

Relevanz haben Hinweise zu Erreichbarkeit der Zentraldateien im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
 

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich) 

Zu Beachten

Es gibt folgende Hinweise: 
Sofern die hinweisgebende Person vollständig anonym bleiben möchte, muss diese darauf achten, dass Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf die Person zulassen.

  • Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten
  • In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die BIS (Behörde für Inneres und Sport) in Hamburg zuständig.
  • In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.
  • Die Zuständigkeit für diesen Hinweisschwerpunkt liegt bis zum Ende 2022 bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Ab 1.1.2023 kann die Hinweisabgabe über diesen Onlinedient erfolgen, zuständig ist dann die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Ein Hinweis können Sie online  oder schriftlich abgeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben. 
Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:

  • Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Erreichbarkeit der Zentraldateien beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System. 
  • Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises ei-ne Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
  • Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hier-über Rückmeldungen zukommen lassen.
  • Hinweis: Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt. 

Hinweise können Sie grundsätzlich auch schriftlich an die zuständige Behörde übermitteln
 

Dauer

1 Stunde - 1 Tag

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 6c, 6h, 6i Absatz 2 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen

 

Adresse und Kontakt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

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Letzte Aktualisierung: 04.11.2024