Beschreibung der Leistung
Die Veröffentlichung von Glücksspielwerbung ist in Deutschland reguliert. Nur Spieleanbieterinnen und Spieleanbieter, die eine Erlaubnis für die Durchführung von Glücksspiel haben, dürfen für ihr legales Glücksspielangebot werben. Hinsichtlich der Art und Weise, wie geworben werden darf, bestehen ebenfalls Einschränkungen:
- Glücksspielwerbung darf nicht suggerieren, dass Spielerinnen und Spieler Einfluss auf Glücksspiele nehmen können.
- In der Zeit von 6 bis 21 Uhr (täglich) darf keine Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele im Rundfunk und Internet erfolgen.
- Direkt vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen ist es nicht zulässig, auf dem übertragenden Kanal Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis auszustrahlen.
Wenn Sie Hinweise darauf haben, dass ein legaler Glücksspielanbieter oder eine legale Glücksspielanbieterin gegen diese Vorgaben verstößt, können Sie dies der zuständigen Stelle melden. Sie können auch melden, wenn Sie Hinweise darauf haben, dass eine Person für illegales Glücksspiel wirbt. Relevanz haben Hinweise zu Glücksspielwerbung zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker sowie virtuelle Automatenspiele.