Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anmelden.
Wenn Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anmelden.
Keine
Die zuständige Behörde kann nach Kooperationsgesprächen mit anderen beteiligten Behörden eine Beschränkung oder Verfügung der Versammlung erlassen oder ein Versammlungsverbot aussprechen, wenn durch die Versammlung Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu befürchten sind, die diese Maßnahmen rechtfertigen.
Wesentliche Änderungen Ihrer Angaben zur Versammlung müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen.
Sie müssen die Versammlung 48 Stunden bevor Sie Personen zur Teilnahme an der Versammlung einladen oder über Medien dazu aufrufen, anzeigen
Wenn Sie die Anmeldung online einreichen möchten:
Wenn Sie die Anmeldung postalisch einreichen möchten:
Anschließend:
4 bis 24 Stunden
Keine
§ 14 Versammlungsgesetz (VersammlG)
https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/__14.html
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Letzte Aktualisierung: 13.12.2024