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Polizei Hamburg

Eine Versammlung anmelden

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Wenn Sie eine Versammlung abhalten wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anmelden.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anmelden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie können die Versammlung als Einzelperson, Organisation oder Vereinigung anmelden.
  • Sie müssen eine Versammlungsleitung bestimmen. Die Versammlungsleitung muss eine Einzelperson sein. Diese Einzelperson ist für einen geordneten Ablauf der Versammlung verantwortlich und während der Versammlung die Ansprechperson für die Polizei und die Versammlungsbehörde. Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Dauer der Versammlung anwesend sein. Es kann zusätzlich eine Stellvertretung für die Versammlungsleitung benannt werden.
  • Mit Ihrer Anmeldung müssen Sie folgende Angaben machen:
    • Name und Anschrift des Veranstalters beziehungsweise der Veranstalterin beziehungsweise der anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation)
    • Name und Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse des Versammlungsleiters beziehungsweise der Versammlungsleiterin
    • Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema
    • Bei Aufzügen oder Demonstrationen der geplante Streckenverlauf
    • Gegebenenfalls: Zahl und Einsatz der voraussichtlich eingesetzten Ordner und Ordnerinnen 

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Die zuständige Behörde kann nach Kooperationsgesprächen mit anderen beteiligten Behörden eine Beschränkung oder Verfügung der Versammlung erlassen oder ein Versammlungsverbot aussprechen, wenn durch die Versammlung Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu befürchten sind, die diese Maßnahmen rechtfertigen.

Wesentliche Änderungen Ihrer Angaben zur Versammlung müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen. 

Fristen

Sie müssen die Versammlung 48 Stunden bevor Sie Personen zur Teilnahme an der Versammlung einladen oder über Medien dazu aufrufen, anzeigen

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Anmeldung online einreichen möchten:

  • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
  • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.

Wenn Sie die Anmeldung postalisch einreichen möchten:

  • Sie verschriftlichen Ihre Anmeldung.
  • Sie senden die Anmeldung  postalisch an oder reichen Sie vor Ort bei der zuständigen Behörde ein.

Anschließend:

  • Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der zuständigen Behörde, wird diese an die für den Versammlungsort zuständige Ordnungsbehörde, an die Polizei und gegebenenfalls auch an weitere Behörden weitergeleitet, welche Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen können.
  • In der Regel erfolgt ein Kooperationsgespräch zwischen der verantwortlichen Behörde beziehungsweise der Polizei und den veranstaltenden Personen.
  • Rückmeldungen der Behörden werden separat geprüft und eine etwaige Kooperation am Versammlungsort beschlossen.
  • Die Anmeldung wird schriftlich bestätigt oder es wird ein Bescheid mit einschränkenden Verfügungen oder ein Verbot ausgesprochen. (Auch kurzfristige Benachrichtigungen bis zu 1 Stunde vor Beginn der Versammlung sind möglich).

Dauer

4 bis 24 Stunden

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf


  • Widerspruch gegen einschränkende Verfügungen oder Verbot

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 14 Versammlungsgesetz (VersammlG)

https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/__14.html 

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 13.12.2024