Voraussetzungen
- Sie bestimmen eine Versammlungsleitung.
- Die Versammlungsleitung muss eine Einzelperson sein. Diese Einzelperson ist für einen geordneten Ablauf der Versammlung verantwortlich und während der Versammlung die Ansprechperson für die Polizei und die Versammlungsbehörde. Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Dauer der Versammlung anwesend sein. Es kann zusätzlich eine Stellvertretung für die Versammlungsleitung benannt werden.
- Mit Ihrer Anmeldung machen Sie folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Veranstalters beziehungsweise der Veranstalterin beziehungsweise der anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation)
- Name und Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse des Versammlungsleiters beziehungsweise der Versammlungsleiterin
- Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema
- Bei Aufzügen oder Demonstrationen der geplante Streckenverlauf
- Gegebenenfalls: Zahl und Einsatz der voraussichtlich eingesetzten Ordner und Ordnerinnen
Benötigte Unterlagen
Keine
Zu Beachten
Die zuständige Behörde kann nach Kooperationsgesprächen mit anderen beteiligten Behörden eine Beschränkung oder Verfügung der Versammlung erlassen oder ein Versammlungsverbot aussprechen, wenn durch die Versammlung Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu befürchten sind, die diese Maßnahmen rechtfertigen.
Wesentliche Änderungen Ihrer Angaben zur Versammlung müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen.
Fristen
Sie müssen die Versammlung 48 Stunden bevor Sie Personen zur Teilnahme an der Versammlung einladen oder über Medien dazu aufrufen, anzeigen