Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

Beschreibung der Leistung

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer, der bei Ihnen angestellten Personen gekommen ist.
Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.
Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.  

Informationen

Voraussetzungen

Es ist zu einem Unfall oder einer Betriebsstörung im Zusammenhang mit dem Umgang mit Gefahrstoffen gekommen oder es liegt ein Verdacht dahingehend vor.

Benötigte Unterlagen

Keine.

Zu Beachten

Keine.

Fristen

Zeigen Sie den Unfall oder die Betriebsstörung unverzüglich bei der zuständigen Stelle an.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die Anzeige bei der zuständigen Stelle ein.
  • Wenn Sie die Anzeige bereits bei einer anderen Behörde eingereicht haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.

Dauer

Es handelt sich um eine Anzeige durch Sie. Sie erhalten keinen Bescheid von der zuständigen Stelle.

Gebühren

Keine.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Anzeige durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 18 Absatz 1 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung –GefStoffV)

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Staatliche Arbeitsschutzaufsicht

Nur nach Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Do 10:00-13:00, 14:00-16:00 Uhr

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz


Amt für Verbraucherschutz


Staatliche Arbeitsschutzaufsicht


Postanschrift: Postfach 302822, 20310 Hamburg


Hausanschrift: Billstraße 80, 20539 Hamburg

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Letzte Aktualisierung: 11.02.2026