Behörde für Wirtschaft und Innovation

Drohnenflug Genehmigung beantragen

Um mit einer Drohne bestimmte geografische Gebiete überfliegen zu dürfen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Beschreibung der Leistung

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge. Zusammen mit der Fernsteuerung bilden sie ein System, das "Unmanned Aircraft System“ (UAS) heißt. Wenn Sie mit einer Drohne geografische UAS-Gebiete überfliegen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Ein geografisches UAS-Gebiet ist ein durch die zuständige Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, in welchem das Fliegen von Drohnen erlaubt, eingeschränkt erlaubt oder verboten ist.
Damit sollen Risiken vermieden werden für

  • die öffentliche Sicherheit,
  • den Schutz der Privatsphäre und personenbezogene Daten oder
  • die Umwelt.

Bundesweit geltende geografische UAS-Gebiete sind zum Beispiel

  • Bundesfernstraßen,
  • Bundeswasserstraßen oder
  • Wohngrundstücke.
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • Sie besitzen die erforderlichen Kompetenznachweise.
  • Der vorgesehene Betrieb und die Nutzung des Luftraums führen nicht zu
    • Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs,
    • Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung,
    • Verletzungen des Datenschutzes,
    • Verletzungen des Natur- und Umweltschutz.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Einflug in ein geographisches UAS-Gebiet
  • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
  • gegebenenfalls:
    • Kompetenznachweis A1/A3 beziehungsweise Kompetenznachweis A2 (Fernpiloten-Zeugnis A2)
    • Selbsterklärung praktische Fähigkeiten
    • Lageplan
    • schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
    • Auftrag betroffener Behörden, Stellen oder Betreiber
    • Freigabe Deutsche Flugsicherung
    • SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment) mit einer ausführlichen Betriebsbeschreibung (ConOps)
    • Gutachten über Eignung des Geländes und betroffenen Luftraumes
    • weitere Bewertungen und Gutachten zum Beispiel im Bereich Lärm- und Naturschutz

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag und fügen alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie eine Erlaubnis.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Die Gebühren betragen 100,00 - 200,00 EUR.

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 21i Absatz 1 Luftverkehrsordnung (LuftVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21i.html

§ 21h Absatz 3 und 4 Luftverkehrsordnung (LuftVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21h.html

Artikel 15 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32019R0947&from=DE

Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen

https://dipul.de/homepage/de/aktuelle-meldungen/gemeinsame-grundsaetze-des-bundes-und-der-laender/grundsaetze-unbemannte-luftfahrzeuge.pdf

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Luftaufsicht, Luftraum-Sondernutzung, Aerodrome Inspector

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWAI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwai.hamburg.de

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Suchwörter: Drohne Genehmigung Unbemannte Luftfahrtsysteme Fluggerät

Letzte Aktualisierung: 15.07.2026