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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Einfuhrgenehmigungen für tierische Nebenprodukte oder Tiere

Für die Einfuhr von  Tieren und tierischen Nebenprodukten sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoff sein können, benötigen Sie in einigen Fällen eine Genehmigung. Dies betrifft vor allem Proben und Warenmuster sowie Heimtiere.

Beschreibung der Leistung

Innergemeinschaftliches Verbringen bezeichnet das Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diesen sind das Verbringen von Mitgliedstaates des EWR (Norwegen, Island und Lichtenstein) und der Schweiz gleichgestellt. 
Hingegen eingeführt werden Tiere und Waren aus Drittländern. Dies sind Länder, die nicht der Europäischen Union angehören mit Ausnahme der zuvor angeführten Staaten. 
Unter Durchfuhr werden eingeführte Sendungen verstanden, die anschließend wieder ausgeführt werden. Damit kommen sie aus einem Drittland und gehen auch wieder in ein Drittland zurück.
Vor jedem Verbringen, Ein- oder Durchfuhr sollte genau abgeklärt werden, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um ein Zurückweisen der Tiere oder Waren an der Grenzkontrollstelle zu verhindern.   

Informationen

Voraussetzungen

  • Der Bestimmungsort der Waren oder Tiere muss sich auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg befinden.
  • Diese Leistung gilt für Tierische Nebenprodukte: Registrierung oder Zulassung nach der Verordnung (EU) Nr. 1069/2009

Benötigte Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle

Zu Beachten

  • Innergemeinschaftliches Verbringen bezeichnet das Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
  • Hingegen eingeführt werden Tiere und Waren aus Drittländern. Dies sind Länder, die nicht der Europäischen Union angehören.
  • Unter Durchfuhr werden eingeführte Sendungen verstanden, die anschließend wieder ausgeführt werden. Damit kommen sie aus einem Drittland und gehen auch wieder in ein Drittland zurück.
  • Vor jedem Verbringen, Ein- oder Durchfuhr sollte genau abgeklärt werden, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um ein Zurückweisen der Tiere oder Waren an der Grenzkontrollstelle zu verhindern.

Fristen

Bei der Antragstellung selber sind keine Fristen zu beachten.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag ist formlos, schriftlich zu stellen.
  • Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Produkt, das eingeführt werden soll

Dauer

1 bis 2 Wochen

Gebühren

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Gebührenordnung. 

Adresse und Kontakt

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Suchwörter: Einfuhrgenehmigung Importgenehmigung Einfuhrlizenz Tierseuchenrechtliche Genehmigung

Letzte Aktualisierung: 06.11.2025