Hamburg.deHamburg ServiceEingliederungshilfe Allgemeine InformationBezirksamt Wandsbek

Bezirksamt Wandsbek

Eingliederungshilfe Allgemeine Information

Können Sie oder eine von Ihnen betreute Person aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen? Dann kann möglicherweise eine Leistung der Eingliederungshilfe in Betracht kommen.

Beschreibung der Leistung

Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, um Ihre Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Ziel ist es, dass Sie möglichst gleichberechtigt am Leben teilhaben können, so wie Menschen ohne Behinderung. Die Eingliederungshilfe unterstützt Sie dabei durch Leistungen in den Bereichen:

  • medizinische Rehabilitation
  • Bildung
  • Arbeitsleben
  • Soziale Teilhabe

Die Leistungen werden individuell ausgestaltet und an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst.


Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als bevollmächtigte oder sorgeberechtigte Person vertreten.



Für die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe sind in Hamburg unterschiedliche Stellen zuständig:

  • Leistungen der Eingliederungshilfe: Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek
  • Leistungen für Personen mit einer vordergründigen Drogen- und / oder Suchterkrankung: Sozialbehörde – Amt für Gesundheit
  • Bereich Eingliederungshilfe Sucht
  • Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und Jugendliche mit geistiger und / oder körperlicher Behinderung: Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek
  • Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Kindertagesbetreuung (Frühförderung): jeweils zuständiges Bezirksamt in der Abteilung Kindertagesbetreuung
  • Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche im Rahmen des Schulbesuchs: jeweils besuchte Schule
  • Leistungen für Kinder und Jugendliche mit seelischer (psychischer) Behinderung: Jugendamt im jeweiligen Bezirksamt
  • Wenn unklar ist, welche Leistung für ein Kind oder eine jugendliche Person die Richtige ist: Verfahrenslotsen.

Weitere Informationen zum Verfahren in den jeweils zuständigen Stellen finden Sie in der Rubrik "Links".

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Behinderung oder
  • Sie sind von einer Behinderung bedroht oder
  • Sie betreuen eine Person, die eine Behinderung hat oder von einer Behinderung bedroht ist

und

  • die (drohende) Behinderung schränkt Sie oder die betreute Person wesentlich darin ein, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Je nachdem welche Art der Leistung Sie konkret beantragen möchten, können weitere Voraussetzungen gelten.

Benötigte Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Identitätsnachweis
  • ausgefülltes Formblatt "Entbindung von der Schweigepflicht"
  • ausgefülltes Formblatt "Checkliste SGB IX"
  • ausgefülltes Formblatt "Erklärung SGB IX"

Gegebenenfalls zusätzlich:

  • Medizinische Unterlagen (zum Beispiel Atteste, Klinikberichte, Gutachten, Feststellungsbescheid)
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • Schwerbehindertenausweis
  • Betreuerinnenausweis beziehungsweise Betreuerausweis

Je nach Art der von Ihnen beantragten Leistung kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Antragsfrist: Keine

Die Stelle, bei der Sie Ihren Antrag einreichen, muss innerhalb von 2 Wochen nach Eingang Ihres Antrages feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Wenn die Stelle nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die richtige Stelle weiter.

Verfahrensablauf

  • Bei Bedarf nehmen Sie vorab eine Beratung in Anspruch. Diese erhalten Sie zum Beispiel bei einer Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). In Hamburg können Sie sich auch an das Servicecenter Eingliederungshilfe wenden.
  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle beteiligt weitere Stellen an der Prüfung Ihres Antrages. Der konkrete Verfahrensablauf unterscheidet sich bei den verschiedenen Leistungen.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie aus medizinischer Sicht, ob Sie Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.
  • Wenn die Prüfung positiv ausfällt, ermittelt die zuständige Stelle in einem Gesamtplanverfahren gemeinsam mit Ihnen den individuellen Leistungsbedarf. An diesem Gespräch können weitere Personen teilnehmen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid von der zuständigen Stelle, in welchem festgehalten ist, welche Leistungen Ihnen genau bewilligt werden. Wenn Sie keine Leistungen erhalten, werden in dem Bescheid die Gründe für die Entscheidung aufgeführt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) (insbesondereTeil 2)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/BJNR323410016.html

Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/BJNR114690980.html

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Suchwörter: SGB IX Leistungen Teilhabe

Letzte Aktualisierung: 08.11.2025