Beschreibung der Leistung
Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, um Ihre Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Ziel ist es, dass Sie möglichst gleichberechtigt am Leben teilhaben können, so wie Menschen ohne Behinderung. Die Eingliederungshilfe unterstützt Sie dabei durch Leistungen in den Bereichen:
- medizinische Rehabilitation
- Bildung
- Arbeitsleben
- Soziale Teilhabe
Die Leistungen werden individuell ausgestaltet und an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst.
Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als bevollmächtigte oder sorgeberechtigte Person vertreten.
Für die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe sind in Hamburg unterschiedliche Stellen zuständig:
- Leistungen der Eingliederungshilfe: Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek
- Leistungen für Personen mit einer vordergründigen Drogen- und / oder Suchterkrankung: Sozialbehörde – Amt für Gesundheit
- Bereich Eingliederungshilfe Sucht
- Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und Jugendliche mit geistiger und / oder körperlicher Behinderung: Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek
- Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Kindertagesbetreuung (Frühförderung): jeweils zuständiges Bezirksamt in der Abteilung Kindertagesbetreuung
- Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche im Rahmen des Schulbesuchs: jeweils besuchte Schule
- Leistungen für Kinder und Jugendliche mit seelischer (psychischer) Behinderung: Jugendamt im jeweiligen Bezirksamt
- Wenn unklar ist, welche Leistung für ein Kind oder eine jugendliche Person die Richtige ist: Verfahrenslotsen.
Weitere Informationen zum Verfahren in den jeweils zuständigen Stellen finden Sie in der Rubrik "Links".