Beschreibung der Leistung
Fachangestellte für Bäderbetriebe beaufsichtigen den Badebetrieb in Freibädern oder Hallenbädern. Sie betreuen die Badegäste und überwachen die technischen Anlagen.
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Fachangestellte für Bäderbetriebe beaufsichtigen den Badebetrieb in Freibädern oder Hallenbädern. Sie betreuen die Badegäste und überwachen die technischen Anlagen.
Sie können einen Antrag auf ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation stellen, wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können, die nicht in Deutschland erworben wurde, und Sie in Hamburg arbeiten wollen.
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung,
Bitte reichen Sie alle Unterlagen mit einer deutschen Übersetzung in beglaubigter Form ein. Erst wenn die Unterlagen vollständig sind, kann ihr Antrag bearbeitet werden.
Das Zentrum für Aus- und Fortbildung bestätigt Ihnen innerhalb eines Monats den Eingang des Antrages und teilt mit welche Unterlagen fehlen.
Sofern alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten eine schriftliche Entscheidung über Ihren Antrag.
Keine
Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HmbBQFG)
Suchwörter: Gleichwertigkeitsfeststellung Bademeister
Letzte Aktualisierung: 03.09.2026