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Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Geprüfter Rechtsfachwirt/ Geprüfte Rechtsfachwirtin

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Beschreibung der Leistung

Geprüfte RechtsfachwirtInnen sind besonders qualifizierte MitarbeiterInnen in Rechtsanwaltskanzleien, die über weitreichende fachliche Kenntnisse verfügen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Anerkennung ausländischer Berufe ist möglich, wenn die im Rahmen der abgeschlossenen ausländischen Ausbildung erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten den Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechen, die in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin an Geprüfte RechtsfachwirtInnen gestellt werden.

Benötigte Unterlagen

Formloser Antrag, Ausweisdokument, Schulabschlusszeugnis, Nachweis über den Abschluss der Ausbildung sowie alle Zeugnisse der Ausbildung

Zu Beachten

Es ist zu beachten, dass alle Unterlagen in deutscher Sprache einzureichen sind. Ausländische Urkunden/ Zeugnisse sind im Original sowie als Übersetzung in beglaubigter Form einzureichen. Es können weitere Unterlagen und/ oder Informationen angefordert werden.

Fristen

Es sind keine Fristen einzuhalten; der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Dauer

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt drei Monate. Diese kann im Einzelfall überschritten werden.

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlage

BBiG, RechtsfachwPrV, Prüfungsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg für die Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin

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Letzte Aktualisierung: 10.10.2024