Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

Berufsanerkennung rechtspflegerische Berufe beantragen

Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation im Bereich der Rechtspflege und möchten in dem Beruf in Deutschland arbeiten? Dann können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Beschreibung der Leistung

Sie können einen Ausbildungsabschluss oder Weiterbildungsabschluss aus dem Ausland in Deutschland offiziell anerkennen lassen. Das Verfahren zur Anerkennung heißt Gleichwertigkeitsfeststellung.

Ausbildungsberufe in Deutschland im Bereich der Rechtspflege sind:

  • Notarfachangestellte oder Notarfachangestellter
  • Patentanwaltsfachangestellte oder Patentanwaltsfachangestellter
  • Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
  • Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsanwaltsfachangestellter
  • Rechtsfachwirtin oder Rechtsfachwirt

Die Anerkennung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten. Im Bereich der Rechtspflege sind normalerweise die Rechtsanwaltskammern, Patentanwaltskammern und die Notarkammern zuständig.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation aus dem Ausland.
  • Ihr Abschluss entspricht einem deutschen Ausbildungsabschluss im Bereich der rechtspflegerischen Berufe.
  • Sie wollen in Deutschland arbeiten.

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument,
  • Schulabschlusszeugnis,
  • Nachweis über den Abschluss der Ausbildung
  • alle Zeugnisse der Ausbildung

Beachten Sie, dass Sie alle Unterlagen in deutscher Sprache einreichen müssen. Ausländische Urkunden oder Zeugnisse müssen Sie im Original sowie als Übersetzung in beglaubigter Form einreichen. Es können weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen angefordert werden.

Zu Beachten

Sie können den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung auch aus dem Ausland stellen.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten und können den Antrag jederzeit stellen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung bei der zuständigen Stelle ein.
    • Sie können den Antrag mit den Dokumenten bei der zuständigen Stelle abgeben, mit der Post schicken oder elektronisch hochladen. Versenden Sie keine Originale.
  • Die zuständige Stelle prüft dann, ob Ihre Berufsqualifikation gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation ist.
    • Dabei vergleicht die zuständige Stelle die Qualifikationen mit Hilfe bestimmter Kriterien (zum Beispiel Inhalte und die Dauer)
    • Die zuständige Stelle berücksichtigt bei der Gleichwertigkeitsprüfung auch Ihre Berufserfahrung, Ihre weiteren Befähigungsnachweise und Qualifikationen.
  • Sie erhalten einen Bescheid mit dem Ergebnis des Verfahrens.
    • Sie bekommen die Anerkennung, wenn Ihre Berufsqualifikation und die deutsche Berufsqualifikation gleichwertig sind.
    • Manchmal gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den Berufsqualifikationen. Die Unterschiede sind in Ihrem Bescheid aufgelistet. Mit diesem Bescheid können Sie sich gezielt weiter qualifizieren und später einen neuen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen.
    • Wenn Ihre Berufsqualifikation gar nicht gleichwertig ist, erhalten Sie keine Anerkennung.

Dauer

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt circa 3 Monate.

Gebühren

Die Kosten hängen von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.



Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen oder Beglaubigungen).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 50a Berufsbildungsgesetz (BBiG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__50a.html

§§ 2-7 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bqfg/__2.html

§ 8 Abs. 1 Nr. 4 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bqfg/__8.html

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin

https://www.gesetze-im-internet.de/rechtsfachwprv/BJNR225000001.html

Prüfungsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg für die Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin

Adresse und Kontakt

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

Mo-Do 09.00-17.00 Uhr Fr 9.00-15:00 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 11.10.2026