Beschreibung der Leistung
Sie können einen Ausbildungsabschluss oder Weiterbildungsabschluss aus dem Ausland in Deutschland offiziell anerkennen lassen. Das Verfahren zur Anerkennung heißt Gleichwertigkeitsfeststellung.
Ausbildungsberufe in Deutschland im Bereich der Rechtspflege sind:
- Notarfachangestellte oder Notarfachangestellter
- Patentanwaltsfachangestellte oder Patentanwaltsfachangestellter
- Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
- Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsanwaltsfachangestellter
- Rechtsfachwirtin oder Rechtsfachwirt
Die Anerkennung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten. Im Bereich der Rechtspflege sind normalerweise die Rechtsanwaltskammern, Patentanwaltskammern und die Notarkammern zuständig.