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Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Heilerziehungspfleger/in

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Beschreibung der Leistung

Die Berufsanerkennung des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) ist eine Berufsanerkennungsstelle für landesrechtlich geregelte Berufe in Hamburg und zuständig für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Sie können das Antragsformular downloaden oder aber per E-Mail unter hibb-berufsanerkennung@hibb.hamburg.de anfordern.
Nach Eingang des Antrages wird eine Eingangsbestätigung gesendet.
Die Bearbeitungszeit für die Anerkennungsanträge liegt gesetzlich bei drei Monaten.
Bei Vorliegen des Antrags mit vollständigen Unterlagen in notariell beglaubigter Fotokopie wird Ihnen nach Prüfung des Antrags der Bescheid zugeschickt.
Wenn die eingereichten Unterlagen in einfacher Fotokopie vorliegen, werden Sie nach Prüfung Ihres Antrags zum Gesprächstermin eingeladen, um Originaldokumente vorzulegen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Für alle zuständigen Berufe wird dasselbe Antragsformular verwendet.
Folgende Unterlagen werden in einfacher Kopie und ggf. mit beglaubigter deutscher Übersetzung* beigefügt:
·       Lebenslauf
·       Personalausweis oder Pass
·       Meldebestätigung
·       Ggf. Namensänderungsurkunde oder Heiratsurkunde (bei Namensänderungen)*
·       Schulabschlusszeugnis oder Anerkennungsvermerk des Schulinformationszentrums SIZ *
·       Ausbildungsabschlüsse einschließlich Fächer- und Notenübersichten *
·       Arbeitszeugnisse oder Berufsnachweise oder Arbeitsbuch (wenn vorhanden) *
·       Nachweise über Deutschkurse (wenn vorhanden)
Bei Anträgen aus dem Ausland Einreichung des Visums; eines Arbeitsvertrages oder einer Absichtserklärung, in Hamburg arbeiten zu wollen.
 

Benötigte Unterlagen

Für alle zuständigen Berufe wird dasselbe Antragsformular verwendet.

Fristen

Informationen und Fristen zur Teilnahme an dem Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung finden Sie hier: https://www.fsp2-hamburg.de/willkommen/ausbildungen/aqua/

Dauer

Die Bearbeitungszeit für die Anerkennungsanträge liegt gesetzlich bei drei Monaten.

Gebühren

Keine

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 06.12.2024