Voraussetzungen
Sie können einen Antrag auf ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation stellen, wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können, die nicht in Deutschland erworben wurde, und Sie in Hamburg arbeiten wollen.
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung,
- Kopie vom Personalausweis, Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument
- Lebenslauf in deutscher Sprache (tabellarische Aufstellung der absolvierten Qualifikationen und der Erwerbstätigkeiten)
- Nachweis, dass Sie in Hamburg eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen
- im Ausland erworbene Qualifikationsnachweise
- ggf. Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen oder sonstige Befähigungsnachweise
- ggf. eine Erklärung, ob und bei welcher anderen Stelle bereits ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde
- ggf. ein erteilter Bescheid eines anderen Landes bezüglich der Gleichwertigkeitsfeststellung
Zu Beachten
Bitte reichen Sie alle Unterlagen mit einer deutschen Übersetzung in beglaubigter Form ein. Erst wenn die Unterlagen vollständig sind, kann ihr Antrag bearbeitet werden.