Beschreibung der Leistung
Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe leiten in Schwimmbädern den Badebetrieb und überwachen die technischen Anlagen. Sie haben verwaltende Aufgaben, führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und leiten Auszubildende an.
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Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe leiten in Schwimmbädern den Badebetrieb und überwachen die technischen Anlagen. Sie haben verwaltende Aufgaben, führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und leiten Auszubildende an.
Sie können einen Antrag auf ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation stellen, wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können, die nicht in Deutschland erworben wurde, und Sie in Hamburg arbeiten wollen.
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung,
Bitte reichen Sie alle Unterlagen mit einer deutschen Übersetzung in beglaubigter Form ein. Erst wenn die Unterlagen vollständig sind, kann ihr Antrag bearbeitet werden.
Das Zentrum für Aus- und Fortbildung bestätigt Ihnen innerhalb eines Monats den Eingang des Antrages und teilt mit welche Unterlagen fehlen.
Sofern alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten eine schriftliche Entscheidung über Ihren Antrag.
Keine
Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HmbBQFG)
Suchwörter: Gleichwertigkeitsfeststellung Bademeister
Letzte Aktualisierung: 16.07.2026