Vereinsregister einsehen

Sie benötigen Informationen zu Vereinen aus dem Vereinsregister? Wie Sie die Einträge im Vereinsregister einsehen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Informationen über Vereine suchen, können Sie Einsicht in das Vereinsregister nehmen.



Das Vereinsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das wesentliche Informationen über eingetragene Vereine (e.V.) in Deutschland enthält.



Im Vereinsregister werden unter anderem folgende Daten eingetragen und sind für jeden einsehbar:

  • Name und Sitz des Vereins
  • Rechtsform des Vereins
  • gesetzliche Vertreter des Vereins nebst Vertretungsbefugnis
  • Datum der Feststellung der Satzung und damit das Datum der Errichtung des Vereins
  • die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens, Ablehnung des Verfahrens mangels Masse
  • Auflösung des Vereins
  • das Erlöschen des Vereins
 

Informationen

Voraussetzungen

Für den angefragten Verein ist ein Eintrag im Handelsregister vorhanden.

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an befugte Rechtsanwaltskanzleien oder Notariate.


Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie können das Vereinsregister online einsehen.
    • Nutzen Sie dazu im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung.
    • Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach eingetragenen Vereinen zu suchen.
    • Sie laden das Dokument herunter.
  • Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder schriftlich beantragen:
    • Sprechen Sie persönlich beim zuständigen Registergericht vor, bekommen Sie den Ausdruck sofort.
    • Beantragen Sie den Ausdruck schriftlich, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung.
    • Spätestens wenn der Betrag dem zuständigen Registergericht gutgeschrieben wurde, sendet es Ihnen den geforderten Ausdruck zu.
    • Der Auszug kann Teilnehmenden am elektronischen Rechtsverkehr auch elektronisch übermittelt werden. Eine Übermittlung als einfache E-Mail ist aber nicht möglich.
    • Auskünfte erteilt Ihnen das zuständige Registergericht.

Dauer

Sie können sich sofort einen PDF-Dokument mit den gewünschten Inhalten herunterladen.

Gebühren

Wenn Sie die Daten online abrufen, fallen keine Kosten an.

Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder elektronisch beantragen, fallen Kosten an.

 

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 79 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__79.html

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Letzte Aktualisierung: 03.09.2026