Beschreibung der Leistung
Wenn für Ihr Grundstück eine Baulast eingetragen ist, haben Sie die Verpflichtung, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen, zu tun, zu dulden beziehungsweise zu unterlassen.
Eine reine Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis ist in Hamburg nicht möglich.
Stattdessen können Sie beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Auskünfte in Form von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis anfordern.
Für die Begründung beziehungsweise Löschung von Baulasten wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauprüfstelle Ihres Bezirksamtes.