Voraussetzungen
- Sie bekommen Bürgergeld und werden bald eine neue Arbeit anfangen, die mindestens 15 Wochenstunden umfasst.
- Ihre neue Arbeit führt voraussichtlich dazu, dass Sie später kein Bürgergeld oder andere Unterstützung mehr brauchen.
- Das Einstiegsgeld ist für Ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich.
- Zusätzliche Voraussetzung bei Selbstständigkeit/Existenzgründung: Die zuständige Stelle hält Sie für geeignet, eine Selbstständigkeit zu führen und hält Ihr Vorhaben für wirtschaftlich tragfähig.
Benötigte Unterlagen
Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:
- Kopie Ihres Arbeitsvertrags
Bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:
- Lebenslauf
- Befähigungsnachweise
- Unternehmenskonzept/Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz und Rentabilitätsvorschau für die nächsten 3 Jahre (erwarteter Umsatz und Kosten)
- gegebenenfalls: Stellungnahme einer neutralen Stelle zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens
- Nachweis über Ihre Selbstständigkeit (zum Beispiel Gewerbeanmeldung, Anzeige beim Finanzamt)
- Nachweis Ihrer Unfallversicherung
- Nachweis Ihrer Geschäftshaftpflichtversicherung
- Gegebenenfalls: Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle
Zu Beachten
Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld bekommen können, entscheidet allein die zuständige Stelle. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Fristen
Stellen Sie den Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme Ihrer Erwerbstätigkeit. Sie dürfen Ihre Erwerbstätigkeit noch nicht begonnen haben, wenn Sie Einstiegsgeld beantragen. Das gilt sowohl für die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als auch für Ihre selbständige Tätigkeit. Sie können Einstiegsgeld längstens für 24 Monate erhalten.