Beschreibung der Leistung
Einstiegsgeld soll Ihnen den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern und Anreize schaffen, aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Das Einstiegsgeld soll Ihnen einen finanzielle Unterstützung bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist.
Einstiegsgeld wird Ihnen als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt. Die Höhe wird von der zuständigen Stelle anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt. Das Einstiegsgeld beträgt höchstens 50% des Regelsatzes Ihres Bürgergeldes. Bei der Berechnung der Höhe wird unter anderem die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher variiert die Höhe des Einstiegsgeldes je nach Einzelfall.
Wenn Sie bestimmten Personengruppen angehören, kann die zuständige Stelle auch eine pauschale Bemessung vornehmen. Das betrifft insbesondere:
- Langzeitarbeitslose,
- Alleinerziehende,
- Migrantinnen und Migranten,
- Ältere,
- gesundheitlich Beeinträchtigte,
- Frauen in Partner-Bedarfsgemeinschaften.