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Einstiegsgeld beantragen

Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Sie sich selbstständig machen oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, können Sie Einstiegsgeld erhalten.

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Beschreibung der Leistung

Einstiegsgeld soll Ihnen den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern und Anreize schaffen, aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Das Einstiegsgeld soll Ihnen eine finanzielle Unterstützung bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist.

Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss, der nicht auf Ihre anderen Leistungen angerechnet wird. Wie viel Sie bekommen, hängt zum Beispiel davon ab, wie lange Sie arbeitslos waren und wie viele Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft leben. Deshalb ist die Höhe des Einstiegsgeldes von Fall zu Fall unterschiedlich. Manchmal zahlt das Jobcenter auch einen pauschalen Betrag.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie bekommen Bürgergeld und werden bald eine neue Arbeit anfangen, die mindestens 15 Wochenstunden umfasst.
  • Ihre neue Arbeit führt voraussichtlich dazu, dass Sie später kein Bürgergeld oder andere Unterstützung mehr brauchen.
  • Das Einstiegsgeld ist für Ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich.
  • Zusätzliche Voraussetzung bei Selbstständigkeit/Existenzgründung: Die zuständige Stelle hält Sie für geeignet, eine Selbstständigkeit zu führen und hält Ihr Vorhaben für wirtschaftlich tragfähig.

Benötigte Unterlagen

Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:

  • Kopie Ihres Arbeitsvertrags

Bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:

  • Lebenslauf
  • Befähigungsnachweise
  • Unternehmenskonzept/Businessplan
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz und Rentabilitätsvorschau für die nächsten 3 Jahre (erwarteter Umsatz und Kosten)
  • gegebenenfalls: Stellungnahme einer neutralen Stelle zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens
  • Nachweis über Ihre Selbstständigkeit (zum Beispiel Gewerbeanmeldung, Anzeige beim Finanzamt)
  • Nachweis Ihrer Unfallversicherung
  • Nachweis Ihrer Geschäftshaftpflichtversicherung
  • Gegebenenfalls: Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle

Zu Beachten

Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld bekommen können, entscheidet allein die zuständige Stelle. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Fristen

Stellen Sie den Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme Ihrer Erwerbstätigkeit. Sie dürfen Ihre Erwerbstätigkeit noch nicht begonnen haben, wenn Sie Einstiegsgeld beantragen. Das gilt sowohl für die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als auch für Ihre selbständige Tätigkeit. Sie können Einstiegsgeld längstens für 24 Monate erhalten. 

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich an die zuständige Stelle und vereinbaren einen Gesprächstermin.
  • Die die zuständige Stelle nimmt Ihre Daten auf und prüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
  • Sie reichen einen Antrag ein und fügen die gegebenenfalls notwendigen Unterlagen bei.
  • Im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie den Antrag auch online stellen.
  • Die zuständige Stelle trifft eine Entscheidung.
  • Sie erhalten per Post oder online einen Bescheid mit der Bewilligung oder einer Ablehnung Ihres Antrags.
  • Wird Ihr Antrag bewilligt, überweist Ihnen die zuständige Stelle den Betrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto.

Dauer

Durchschnittlich 4 Wochen.

Gebühren

Keine

 

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlage

§16b Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16b.html

§16 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html

Adresse und Kontakt

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Mo, Di, Do, Fr 7:45-12:15 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung, Do zusätzlich nur für Berufstätige 15-17 Uhr

Bitte kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Standort.


https://team-arbeit-hamburg.de/standorte


Ihren Ansprechpartner finden Sie hier:


https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

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Letzte Aktualisierung: 14.02.2026