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Einstiegsgeld beantragen

Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Sie sich selbstständig machen oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, können Sie Einstiegsgeld erhalten.

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Beschreibung der Leistung

Einstiegsgeld soll Ihnen den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern und Anreize schaffen, aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Das Einstiegsgeld soll Ihnen einen finanzielle Unterstützung bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist.

Einstiegsgeld wird Ihnen als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt. Die Höhe wird von der zuständigen Stelle anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt. Das Einstiegsgeld beträgt höchstens 50% des Regelsatzes Ihres Bürgergeldes. Bei der Berechnung der Höhe wird unter anderem die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher variiert die Höhe des Einstiegsgeldes je nach Einzelfall.

Wenn Sie bestimmten Personengruppen angehören, kann die zuständige Stelle auch eine pauschale Bemessung vornehmen. Das betrifft insbesondere:

  • Langzeitarbeitslose,
  • Alleinerziehende,
  • Migrantinnen und Migranten,
  • Ältere,
  • gesundheitlich Beeinträchtigte,
  • Frauen in Partner-Bedarfsgemeinschaften.
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie erhalten Bürgergeld und beabsichtigen, eine neue Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
    • Arbeitslosigkeit ist dabei keine Voraussetzung.
    • Ihre neue Erwerbstätigkeit kann in Form einer Selbstständigkeit oder einer Anstellung erfolgen.
  • Ihre neue Selbstständigkeit oder Ihre neue Beschäftigung ist dafür geeignet, dass Sie perspektivisch Ihre Hilfebedürftigkeit überwinden und zukünftig kein Bürgergeld oder andere Leistungen mehr benötigen.
  • Das Einstiegsgeld ist für Ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich.
  • Ihre Erwerbstätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Zusätzliche Voraussetzungen bei Selbstständigkeit/Existenzgründung: Die zuständige Stelle befindet Sie als persönlich geeignet für die Führung einer Selbstständigkeit und hält Ihr Vorhaben für wirtschaftlich tragfähig.

Benötigte Unterlagen

Bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:

  • Antrag auf Förderung
  • Lebenslauf, gegebenenfalls einschließlich nötiger Befähigungsnachweise
  • aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Unternehmenskonzept/Businessplan)
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz und Rentabilitätsvorschau (erwarteter Umsatz und Kosten) für die nächsten 3 Jahre
  • gegebenenfalls Stellungnahme einer externen dritten Partei oder einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens
    • fachkundige Stellen sind: Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Gründerinitiativen
  • Nachweis, dass Sie selbstständig sind, zum Beispiel durch Ihre Gewerbeanmeldung, der Anzeige beim Finanzamt oder der Bestätigung über den Wechsel eines Nebengewerbes in ein Hauptgewerbe
  • gegebenenfalls weitere Nachweise zum Beispiel zu Ihrer
    • Unfallversicherung oder
    • Geschäftshaftpflicht oder
    • Eintragung in die Handwerksrolle

Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:

  • Antrag auf Förderung
  • Kopie Ihres Arbeitsvertrags

Zu Beachten

Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld bekommen können, entscheidet allein die zuständige Stelle. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Fristen

Stellen Sie den Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme Ihrer Erwerbstätigkeit. Sie dürfen Ihre Erwerbstätigkeit noch nicht begonnen haben, wenn Sie Einstiegsgeld beantragen. Das gilt sowohl für die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als auch für Ihre selbständige Tätigkeit. Sie können Einstiegsgeld längstens für 24 Monate erhalten. 

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich an die zuständige Stelle und vereinbaren einen Gesprächstermin.
  • Die die zuständige Stelle nimmt Ihre Daten auf und prüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
  • Sie reichen einen Antrag ein und fügen die gegebenenfalls notwendigen Unterlagen bei.
    • Im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie den Antrag auch online stellen.
  • Die zuständige Stelle trifft eine Ermessensentscheidung.
  • Sie erhalten per Post oder online einen Bescheid mit der Bewilligung oder einer Ablehnung Ihres Antrags.
  • Wird Ihr Antrag bewilligt, überweist Ihnen die zuständige Stelle den Betrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto.

Dauer

Durchschnittlich 4 Wochen.

Gebühren

Keine

 

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlage

§16b Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16b.html

§16 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html

Adresse und Kontakt

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Mo, Di, Do, Fr 7:45-12:15 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung, Do zusätzlich nur für Berufstätige 15-17 Uhr

Bitte kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Standort.


https://team-arbeit-hamburg.de/standorte


Ihren Ansprechpartner finden Sie hier:


https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

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Letzte Aktualisierung: 11.01.2026