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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Energieeffizienz-Expertenliste Eintragung beantragen

Wenn Sie sich in der Energieeffizienz-Expertenliste als Expertin beziehungsweise Experte eintragen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.

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Beschreibung der Leistung

Die Energieeffizienz-Expertenliste dient der Sicherstellung einer hohen fachlichen Qualifikation der an den Gebäudeförderprogrammen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) teilnehmenden Expertinnen und Experten. Die Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Förderprogramme am Prozess der Energieberatung sowie der Planung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen am Gebäude beteiligt. Das Ziel dieser Förderprogramme, die im Auftrag des BMWi von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beziehungsweise vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt werden, ist die Steigerung der Energieeffizienz und die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien bei Sanierung und Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Zu den Programmen bei der KfW zählen:

  • bis 30.06.2021: Programmgruppe „Energieeffizient Bauen und Sanieren“
  • ab Juli 2021: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude / Nichtwohngebäude (BEG WG und BEG NWG; jeweils Kredit- und Zuschussvariante) sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM Kreditvariante).

Zu den Programmen beim BAFA zählen:

  • Energieberatung für Wohngebäude,
  • seit Januar 2021: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme,
  • seit Januar 2021: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM; Zuschussvariante).

Wenn Sie in diesem Rahmen selbst als Energieeffizienzexpertin oder Energieeffizienzexperte auftreten wollen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle die Aufnahme in die Energieeffizienz-Expertenliste beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Eintragung in die Expertenliste können stellen:

  • natürliche Personen,
  • Energieberaterinnen beziehungsweise Energieberater und
  • Fachleute für energieeffizientes Bauen und Sanieren.

Keinen Antrag stellen können:

  • Firmen und
  • Verbraucherinnen beziehungsweise Verbraucher.

Weitere Voraussetzung ergeben sich aus den Eintragungskategorien und sind im Regelheft nachzulesen, das auf der Webseite der Expertenliste zum Download zur Verfügung steht.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über einen Abschluss nach § 88 GEG
  • Nachweis über eine Zusatzqualifikation (Weiterbildung, Lehrtätigkeit, Referenz),
  • Gegebenenfalls: Antragsberechtigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA)
  • Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

Zu Beachten

Um einen Antrag für die KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude“ zu stellen, müssen Sie, seit dem 1.6.2014, in der Energieeffizienz-Expertenliste der Förderprogramme des Bundes eingetragen sein.

Um einen Antrag für die KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude“ zu stellen, müssen Sie, seit dem 1.11.2020, in der Energieeffizienz-Expertenliste der Förderprogramme des Bundes eingetragen sein, insofern Sie Handwerksmeister/in beziehungsweise Handwerksmeister oder Technikerin beziehungsweise Techniker sind.

Um in den Programmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude einen Antrag stellen zu können, müssen Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste der Förderprogramme des Bundes eingetragen sein.

Fristen


  • Zum Nachreichen fehlender Nachweise nach Ablehnung des Eintrags: 6 Monate

    • Nach Ablauf der Frist wird der Antrag für die Eintragungskategorie(n), für die Nachweise fehlen, zurückgenommen.

    • Eine Information zum Ablauf der Frist erfolgt nicht.



  • Zur Beanstandung einer Nichteintragung: 1 Monat nach Zugang der Entscheidung

    • Die Beanstandung muss schriftlich per Post, Fax oder per E-Mail und begründet eingereicht werden.



  • Eintragungszeitraum: 1 Jahr nach Zugang der Entscheidung

  • Alle 3 Jahre sind weitere Nachweise zu erbringen (Praxisnachweise und / oder Fortbildungen – siehe Regelheft)

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Eintragung müssen Sie auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) erstellen und einreichen.

  • Registrieren Sie sich für ein Benutzerkonto auf der Internetseite der dena.
    • Geben Sie alle erforderlichen Daten an.
    • Wählen Sie eine Eintragungskategorie.
  • Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen online im Benutzerkonto hoch oder schicken Sie sie per E-Mail, Fax oder Post an die dena.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche die erforderlichen Unterlagen von Referenzprojekten ausschließlich im Benutzerkonto hoch.
  • Erstellen Sie einen Antrag auf Eintragung als Expertin/Experte online im Benutzerkonto auf der Internetseite dena.
  • Schicken Sie den Antrag unterschrieben per E-Mail, Fax oder per Post an die dena.
  • Die dena entscheidet nach Prüfung Ihrer Unterlagen über eine Freischaltung Ihres Eintrags.
    • Bei Freischaltung Ihres Eintrags erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
    • Bei Ablehnung erhalten Sie von der dena eine E-Mail mit dem Hinweis, sich im Benutzerkonto einzuloggen. Dort lesen nach, welche Voraussetzungen Sie nicht erfüllt haben.

Dauer

Für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 Wochen

Gebühren


  • Für die Prüfung der Voraussetzungen für die Eintragung fällt je Modul im Jahr der Eintragung einmalig ein Eintragungsbeitrag in Höhe von EUR 100,00 an. Erfolgt die Eintragung über Referenzen fallen für die Prüfung zusätzlich EUR 200,00 an.

  • Zudem wird ein Jahresbeitrag in Höhe von EUR 120,00 für ein Modul beziehungsweise EUR 170,00 für zwei Module erhoben. Dieser wird ab dem Zeitpunkt der Freischaltung jährlich in Rechnung gestellt.

  • Sofern Expertinnen beziehungsweise Experten Büros an mehreren Standorten unterhalten, können sie diese als Nebenadressen (maximal 4 pro Expertin beziehungsweiseExperte) im Benutzerkonto angeben. Bei Freischaltung werden pro Nebenadresse jährlich Kosten von EUR 10,00 in Rechnung gestellt.

  • Mitglieder eines Netzwerkpartners erfahren die Kosten vom Netzwerkpartner.



Hinweis:

Zu den Kosten fällt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer an.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Keine

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Energierecht und städtische Energiepolitik

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Letzte Aktualisierung: 18.05.2025