Beschreibung der Leistung
Sie dürfen ein Grundstück in Hamburg nur dann bebauen, wenn es erschlossen ist. Dazu gehört auch die abwassertechnische Erschließung. Ist abwassertechnische Erschließung nur über ein anderes Grundstück möglich, muss die Erschließung durch eine Baulast gesichert werden. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die im Baulastenverzeichnis eingetragen wird. Durch die Eintragung der Baulast wird sichergestellt, dass die Abwasserbeseitigung für Ihr begünstigte Grundstück dauerhaft gewährleistet ist – auch im Falle eines Wechsels des Eigentümers oder der Eigentümerin. Für die Eintragung der Baulast müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.