Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Baulasten für die Abwasserbeseitigung Eintragung beantragen

Ist die abwassertechnische Erschließung eines Grundstücks nur über ein anderes Grundstück möglich, müssen Sie die Erschließung mit einer Baulast absichern. Sie müssen die Eintragung der Baulast bei der zuständigen Stelle beantragen.

Beschreibung der Leistung

Sie dürfen ein Grundstück in Hamburg nur dann bebauen, wenn es erschlossen ist. Dazu gehört auch die abwassertechnische Erschließung. Ist abwassertechnische Erschließung nur über ein anderes Grundstück möglich, muss die Erschließung durch eine Baulast gesichert werden. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die im Baulastenverzeichnis eingetragen wird. Durch die Eintragung der Baulast wird sichergestellt, dass die Abwasserbeseitigung für Ihr begünstigte Grundstück dauerhaft gewährleistet ist – auch im Falle eines Wechsels des Eigentümers oder der Eigentümerin. Für die Eintragung der Baulast müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Eigentümerin oder der Eigentümer des belasteten Grundstücks muss eine Verpflichtungserklärung zur Eintragung der Baulast unterschreiben.

Benötigte Unterlagen

  • Grundbuchauszüge (nicht älter als 3 Monate) für die Grundstücke der Baulastgeberinnen und Baulastgeber (Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke, über welche die Abwasserleitungen verlegt werden sollen)
  • Grundbuchauszüge (nicht älter als 3 Monate) für die Grundstücke der Baulastnehmerinnen und Baulastnehmer (Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke, von denen die Abwasserleitung kommt)
  • Entwässerungstechnischer Lageplan (Darstellung der Schmutz- und Regenwasserleitungen von allen Gebäuden und befestigten Flächen auf sämtlichen betroffenen Flurstücken auf einem Lageplan mit Gebäude- und Flurstücksgrenzen, aktuellen Flurstücksnummern und Einordnung in die Umgebung)
    • Für Anlagen zur Schmutzwasserbeseitigung sollten Sie durchgehende Linien und für Anlagen zur Regenwasserbeseitigung gestrichelte Linien verwenden.
    • Bei farbiger Darstellung nutzen Sie für Schmutzwasser rot, für Regenwasser blau und für Mischwasser braun.
    • Die Darstellung muss eindeutig und nachvollziehbar sein. Versehen Sie den Lageplan mit der Kennzeichnung der Nordrichtung (Nordpfeil). Zeichnen Sie keine Baulastflächen ein, diese werden von der zuständigen Stelle ergänzt.
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte (Maßstab 1:1000)
  • Sielkatasterauszug (Leitungsbestandsplan) (Maßstab 1:1000)
  • Bei Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, die gleichzeitig Unternehmen sind: Handelsregisterauszug zum Nachweis der unterschriftsberechtigten Personen
  • Sollte eine Auflassungsvormerkung für zukünftige Käuferinnen und Käufer des Grundstücks eingetragen worden sein: Zustimmung zur Eintragung der Baulast
  • wenn die Gebühren nicht von der antragstellenden Person übernommen werden: Bestätigung der Gebührenübernahme

Zu Beachten

Für allgemeine Baulasten, wie beispielsweise Zuwegungen oder Abstandsflächen, oder wenn Ihre Baulast zur Abwasserbeseitigung auch eine Baulast für die Zuwegung umfasst und beide im selben Bereich liegen, wenden Sie sich an die Bauprüfabteilungen der zuständigen Bezirksämter.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren vollständigen Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen und Informationen bei Ihnen nach.
  • Wenn die Baulast eingetragen werden kann, erstellt die zuständige Stelle die notwendigen Unterlagen, darunter eine Verpflichtungserklärung sowie weitere Unterlagen, welche die Details der Abwasserbeseitigung festlegen.
  • Für die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung wird ein Termin mit der zuständigen Stelle vereinbart. Die Verpflichtungserklärung kann auch vor einem Notar oder einer Notarin unterzeichnet werden. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an.
  • Die zuständige Stelle verfügt die Baulast zur Eintragung in das Baulastenverzeichnis.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen circa 4 Wochen. Bei komplexen Fällen kann die Bearbeitung deutlich länger ausfallen.

Gebühren

Die Gebühren für die Eintragung einer Baulast sind aufwandsabhängig und betragen in der Regel zwischen 75,00 EUR - 1.200,00 EUR (gemäß Baugebührenordnung)

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 5a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) - Erschließung von Grundstücken

§ 6 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) - Anschlusspflicht

§ 83 Hamburgische Bauordnung (HBauO) - Baulasten, Baulastenverzeichnis

Adresse und Kontakt

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Abwasserwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 11.08.2026