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Bezirksregierung Münster

Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen

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Möchten Sie als Pflege-, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen? Dann können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine elektronische Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist eine elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

Es gibt verschiedene SMC-B für unterschiedliche Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für

  • Arztpraxen
  • Pflege, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
  • Apotheken

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

  • Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
  • Geburtshilfeeinrichtungen
  • Physiotherapieeinrichtungen

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Berechtigung zur Leistungserbringung.
  • Sie als Antragsteller oder Antragstellerin dürfen die betreffende Institution nach außen vertreten.
  • Die betriebsangehörige Person beseitzt einen Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Benötigte Unterlagen

  • Scan oder Foto des Nachweises über Ihre Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
  • IK (Institutionskennzeichen)-Nummer
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Geltungsdauer: 5 Jahre

 

Verfahrensablauf

  • Sie rufen das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
  • Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
  • Mit der Vorgangsnummer können Sie eine Elektronische Institutionenkarte (SMCB) bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.

Dauer

2 - 4 Wochen

 

Gebühren

40,00 EUR

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 340 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) 

www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__340.html

Adresse und Kontakt

Bezirksregierung Münster

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Letzte Aktualisierung: 11.09.2024