Beschreibung der Leistung
Als Betreiberin oder Betreiber bestimmter industrieller Anlagen müssen Sie regelmäßig die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftschadstoff-Emissionen gegenüber der zuständigen Behörde erklären.
Die Emissionserklärung geben Sie alle 4 Jahre bei der zuständigen Behörde ab.
Die Emissionserklärung enthält Informationen über relevante Luftverunreinigungen, also über die
· Art,
· Menge sowie
· räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen.
Als Betreiberin oder Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Emissionserklärung abzugeben (§ 27 BImSchG).
Wenn von Ihrer Anlage nur unwesentliche Luftverunreinigungen ausgehen, können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit zu werden.