Hamburg.deHamburg ServiceEntschädigung nach dem...Bezirksamt Altona

Bezirksamt Altona

Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Verdienstausfall beantragen

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie aufgrund des Infektionsschutzgesetzes unter häuslicher Quarantäne gestellt oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung

 

Informationen

Voraussetzungen

Quarantänefestsetzung durch das Gesundheitsamt.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgeltes
  • Nachweis über einzubehaltende Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung
  • Nachweis über gezahlte beziehungsweise nicht gezahlte Zuschüsse
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ärztlicher Krankschreibung
  • Bescheid über das Tätigkeitsverbot und dessen Aufhebung
  • Auszug aus Tarifvertrag über die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung

Zu Beachten

Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes gewährt. Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens für sechs Wochen, die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet. 

Fristen


  • Sie müssen den Antrag innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Beendigung des beruflichen Tätigkeitsverbotes (Anordnung eines beruflichen Tätigkeitsverbots),

  • dem Ende der Quarantäne oder

  • nach dem Ende der vorübergehenden Schließung der Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen

  • oder der Untersagung des Betretens dieser Einrichtungen oder Schulen stellen.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr 12 Wochen.

Gebühren

Keine

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Altona

Fachamt Gesundheit
Geschäftsstelle und Federführungsangelegenheiten

Zur Zeit werden keine persönlichen Kontaktzeiten angeboten. Etwaige Fragen werden per Email oder telefonisch beantwortet.

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Letzte Aktualisierung: 09.11.2025