Beschreibung der Leistung
Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher oder Buchmacherin Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis wird erteilt für
- die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden und
- die Personen, derer Sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung der Wetten bedienen.
Buchmacher und Buchmacherinnen können
- bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde (zum Beispiel Pferderennen) selbständig im eigenen Namen und für eigene Rechnung Wettverträge abschließen oder
- für einen Totalisator oder einen anderen Buchmacher Wettverträge vermitteln oder
- im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung Wettverträge abschließen.
Die Wetten müssen zu festen Gewinnquoten auf der Rennbahn für die am Renntag stattfindenden Rennen angeboten werden. Ansonsten steht es dem Buchmacher frei die Wetten auch zum Totalisatorkurs anzubieten.
Als Buchmacher können Sie sich in Ausübung des Buchmachergewerbes bei der Vermittlung und des Abschlusses von Pferdewetten durch Angestellte (Buchmachergehilfen) vertreten lassen.