Beschreibung der Leistung
Der öffentliche Verkauf von Losen zur Verlosung von Geld- oder Sachpreisen außerhalb von Volksfesten ist ein Glücksspiel und somit grundsätzlich den staatlichen Lotteriegesellschaften (zum Beispiel Lotto Hamburg, Gemeinsame Klassenlotterie der Länder GKL) vorbehalten.
Damit zum Beispiel auch durch Privatpersonen oder Vereine mittels Veranstaltung einer Verlosung Einnahmen für gute Zwecke erwirtschaftet werden können, gibt es die sogenannte „kleine Lotterie“. Als kleine Lotterien können Verlosungen von Geldgewinnen, Sachgewinnen oder geldwerten Dienstleistungen vorgenommen werden.
Wenn Sie eine kleine Lotterie durchführen möchten, müssen Sie diese vorab bei der zuständigen Stelle anzeigen.