Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie haben Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
- Sie erfüllen die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages:
- Sie verfügen über eine erweiterte Zuverlässigkeit (kein unerlaubtes Glücksspiel, transparente Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse)
- Sie verfügen über ausreichende Leistungsfähigkeit (Eigenmittel, Wirtschaftlichkeit, Versicherungsschutz)
- Sie tragen Sorge für Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels
- Sie können die Erbringung einer Sicherheitsleistung in Höhe von mindestens EUR 5 Millionen bis zu maximal EUR 50 Millionen sicherstellen.
Benötigte Unterlagen
- Darstellung der Gesellschaftsstruktur
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Gewerbeanmeldung (Kopie)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Ausdruck aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder
- Sachkundenachweis
- Rechtmäßige Herkunft der erforderlichen Mittel
- Bescheinigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers beziehungsweise einer unabhängigen Wirtschaftsprüferin
- Darstellung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Abgabenpflichten (Wirtschaftlichkeitskonzept)
- Zahlungsabwicklungskonzept
- IT-Sicherheitskonzept
- Geldwäschekonzept
- Sozialkonzept
- Vertriebskonzept
- Werbekonzept
- Darlegung, welche spielrelevanten Informationen den Spielenden auf der Internetseite zur Verfügung gestellt werden und wie dies dargestellt ist
- Darlegung, wie die Aufklärung über die Suchtrisiken, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und die Beratungs- und Therapiemöglichkeiten erfolgen
- Mitteilung der voraussichtlichen Höhe der Spieleinsätze in der Bundesrepublik Deutschland der nächsten 5 Jahre
- Darstellung der Maßnahmen zur Verhinderung von Manipulationen
- Ausdruck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Erklärung einer Steuer- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei zur Leistungsfähigkeit
Zu Beachten
In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
Fristen
Geltungsdauer in der Regel 5 Jahre
In begründeten Einzelfällen ist eine kürzere Dauer möglich.
Der nachgelagerte Antrag kann durch Sie unmittelbar nach dem Hauptantrag gestellt werden, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erteilung der Erlaubnis bezogen auf den Hauptantrag.