Beschreibung der Leistung
Sportwetten dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten. Wenn Sie Sportwetten durchführen oder vermitteln möchten, müssen Sie die Erlaubnis vorab bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sportwetten dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten. Wenn Sie Sportwetten durchführen oder vermitteln möchten, müssen Sie die Erlaubnis vorab bei der zuständigen Stelle beantragen.
In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
Geltungsdauer in der Regel 5 Jahre
In begründeten Einzelfällen ist eine kürzere Dauer möglich.
Der nachgelagerte Antrag kann durch Sie unmittelbar nach dem Hauptantrag gestellt werden, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erteilung der Erlaubnis bezogen auf den Hauptantrag.
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 3 Monate.
Die Kosten variieren je nach Lage des Einzelfalls.
Klage
§ 21 Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP21
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Letzte Aktualisierung: 13.01.2025